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Reguläre Arbeitszeit im Arbeitsrecht - LISA! Sprachreisen

 
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Reguläre Arbeitszeit

Die reguläre Arbeitszeit ist die vertraglich, tarifvertraglich oder betrieblich festgelegte Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer im Normalfall zu leisten hat.

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Arbeitsrecht

Die reguläre Arbeitszeit bildet die zeitliche Grundpflicht des Arbeitsverhältnisses und ist von Überstunden, Mehrarbeit, Ruhepausen und der gesetzlichen Höchstarbeitszeit zu unterscheiden.

Der Begriff beschreibt damit nicht, wie lange ein Arbeitnehmer theoretisch arbeiten darf, sondern wie lange er aufgrund seines konkreten Arbeitsverhältnisses normalerweise arbeiten muss. Eine reguläre Arbeitszeit kann beispielsweise 40, 38,5, 35 oder bei Teilzeit 25 Wochenstunden betragen.

Was bedeutet reguläre Arbeitszeit?

Die reguläre Arbeitszeit legt den gewöhnlichen zeitlichen Umfang der geschuldeten Arbeitsleistung fest. Maßgeblich können insbesondere der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder andere für das Arbeitsverhältnis geltende Regelungen sein.

  • Sie bestimmt die regelmäßige Wochenarbeitszeit.

  • Sie regelt die Verteilung der Arbeitsstunden auf die Arbeitstage.

  • Sie bildet den Ausgangspunkt für die Ermittlung zusätzlicher Arbeitsstunden.

Die reguläre Arbeitszeit ist deshalb eine Sollarbeitszeit. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit kann an einzelnen Tagen oder in einzelnen Wochen davon abweichen.

Reguläre Arbeitszeit und gesetzliche Höchstarbeitszeit

Die reguläre Arbeitszeit darf nicht mit der gesetzlichen Höchstarbeitszeit verwechselt werden. Das Arbeitszeitgesetz definiert Arbeitszeit grundsätzlich als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen.

Nach § 3 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Ausgleichszeitraums durchschnittlich acht Stunden werktäglich eingehalten werden.

  • Die reguläre Arbeitszeit ergibt sich aus dem konkreten Arbeitsverhältnis.

  • Die gesetzliche Höchstarbeitszeit setzt arbeitsrechtliche Schutzgrenzen.

  • Beide Begriffe dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Ein Arbeitnehmer mit einer vertraglichen 35-Stunden-Woche hat deshalb eine reguläre Wochenarbeitszeit von 35 Stunden, auch wenn das Arbeitszeitgesetz unter bestimmten Voraussetzungen längere Arbeitszeiten zulässt.

Wie wird die reguläre Arbeitszeit festgelegt?

Die Arbeitszeit kann auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen. In der Praxis ist zunächst der Arbeitsvertrag entscheidend. Zusätzlich können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Vorgaben zur Arbeitszeitgestaltung enthalten.

Beispiel: Im Arbeitsvertrag sind 40 Wochenstunden vereinbart, verteilt auf fünf Arbeitstage. Bei gleichmäßiger Verteilung beträgt die reguläre tägliche Arbeitszeit acht Stunden. Werden an einem Dienstag neun Stunden gearbeitet, verändert dieser einzelne Arbeitstag die reguläre Arbeitszeit nicht automatisch. Die zusätzliche Stunde liegt außerhalb der normalen Sollarbeitszeit und muss arbeitsrechtlich gesondert betrachtet werden.

Reguläre Arbeitszeit bei Teilzeit

Auch Teilzeitbeschäftigte haben eine reguläre Arbeitszeit. Entscheidend ist nicht die betriebliche Vollzeitregelung, sondern die für das einzelne Arbeitsverhältnis geltende Arbeitszeit.

  • 40 Stunden pro Woche bei Vollzeit: reguläre Arbeitszeit 40 Stunden

  • 30 Stunden pro Woche bei Teilzeit: reguläre Arbeitszeit 30 Stunden

  • 20 Stunden pro Woche bei Teilzeit: reguläre Arbeitszeit 20 Stunden

Die reguläre Arbeitszeit ist damit immer auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis zu beziehen.

Reguläre Arbeitszeit bei Gleitzeit

Gleitzeit verändert nicht zwingend den Umfang der regulären Arbeitszeit, sondern zunächst deren Verteilung.

Sind beispielsweise 40 Wochenstunden vereinbart, können Beschäftigte innerhalb eines Gleitzeitmodells Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit teilweise selbst bestimmen. Die geschuldete regelmäßige Wochenarbeitszeit bleibt dennoch grundsätzlich bei 40 Stunden.

  • Die Sollarbeitszeit bleibt bestehen.

  • Arbeitsbeginn und Arbeitsende können flexibel gestaltet sein.

  • Arbeitszeitkonten erfassen Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Arbeitszeit.

Gleitzeit betrifft damit vor allem die Arbeitszeitverteilung und nicht automatisch den arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitszeitumfang.

Gehören Pausen zur regulären Arbeitszeit?

Gesetzliche Ruhepausen gehören grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. § 2 ArbZG definiert Arbeitszeit ausdrücklich als Zeitraum vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden verlangt das Arbeitszeitgesetz grundsätzlich mindestens 30 Minuten Ruhepause, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten.

  • Bis zu sechs Stunden Arbeitszeit besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pausenpflicht.

  • Bei mehr als sechs bis neun Stunden sind mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgesehen.

  • Bei mehr als neun Stunden sind mindestens 45 Minuten Ruhepause vorgesehen.

Wer beispielsweise von 9.00 bis 17.30 Uhr im Betrieb anwesend ist und eine halbstündige unbezahlte Ruhepause hat, leistet damit acht Stunden Arbeitszeit und nicht achteinhalb Stunden.

Unterschied zwischen regulärer Arbeitszeit und Überstunden

Überstunden setzen begrifflich eine reguläre Arbeitszeit voraus. Erst wenn feststeht, welcher Arbeitsumfang normalerweise geschuldet wird, lässt sich beurteilen, ob darüber hinaus gearbeitet wurde.

Die Begriffe Überstunden und Mehrarbeit werden je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und rechtlichem Zusammenhang unterschiedlich verwendet. Sie sollten deshalb nicht ohne Prüfung der jeweiligen Regelung gleichgesetzt werden.

  • Reguläre Arbeitszeit bezeichnet die geschuldete Normalarbeitszeit.

  • Zusätzliche Arbeitsstunden liegen außerhalb dieser Sollarbeitszeit.

  • Vergütung und Freizeitausgleich richten sich nach den geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen.

Ein Arbeitnehmer mit 40 vereinbarten Wochenstunden, der in einer Woche 44 Stunden arbeitet, hat weiterhin eine reguläre Arbeitszeit von 40 Stunden. Die vier zusätzlichen Stunden sind gesondert zu bewerten.

Reguläre Arbeitszeit und Bildungsurlaub

Für den Bildungsurlaub ist die reguläre Arbeitszeit besonders relevant, weil der Bildungsurlaubsanspruch eine Freistellung von der ansonsten bestehenden Arbeitspflicht bewirkt.

Besteht nach dem jeweiligen Landesrecht ein Anspruch auf Bildungsurlaub und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss der Arbeitnehmer während des bewilligten Bildungsurlaubs seine reguläre Arbeitsleistung nicht erbringen. Stattdessen nimmt er an der anerkannten Weiterbildungsmaßnahme teil.

  • Reguläre Arbeitszeit bezeichnet die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit.

  • Bildungsurlaubszeit bezeichnet den Zeitraum der gesetzlichen Arbeitsfreistellung.

  • Unterrichtsumfang richtet sich nach den Anforderungen des jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzes und der Anerkennung der Veranstaltung.

Ein Arbeitnehmer mit einer regulären Arbeitszeit von acht Stunden pro Arbeitstag muss deshalb nicht zwingend einen Weiterbildungskurs besuchen, dessen Unterrichtsplan ebenfalls exakt acht Zeitstunden täglich umfasst. Maßgeblich sind die Anerkennungsvoraussetzungen des zuständigen Bundeslandes.

Warum ist die reguläre Arbeitszeit rechtlich wichtig?

Die reguläre Arbeitszeit bildet einen zentralen Bezugspunkt des Arbeitsverhältnisses. Von ihr hängen zahlreiche weitere arbeitsrechtliche Fragen ab.

  • Einordnung von Überstunden und Mehrarbeit

  • Berechnung und Gestaltung von Teilzeitarbeit

  • Arbeitszeitkonten, Freistellungen und arbeitszeitbezogene Ansprüche

Reguläre Arbeitszeit bezeichnet damit nicht die maximal zulässige Arbeitsdauer, sondern den normalen zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung, den ein Arbeitnehmer aufgrund seines konkreten Arbeitsverhältnisses schuldet.

A contribution by Christian Geng

Der Autor Christian Geng hat 1992 LISA! Sprachreisen mitgegründet und ist als Fachmann für Sprachreisen und Wissensvermittlung anerkannt. Seine wissenschaftlichen Arbeiten zur Sprachforschung, Grammatik und Bildung haben ihm international einen Ruf eingebracht. Durch zahlreiche Fachartikel und Reiseberichte prägt er das Wissen in diesen Bereichen kontinuierlich weiter. Seine Schwerpunkte sind Sprachreisen, Sprachen, Reisen, Bildung, Studieren im Ausland und Auslandsjahr. Anregungen sind herzlich willkommen.

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