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LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern

 
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LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern

LISA! Sprachreisen - auch solche mit Urlaubs-Charakter -  sind in Mecklenburg-Vorpommern als Bildungsurlaub anerkannt: Wer seinen Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern hat, kann durch sorgfältige Planung 14 Tage zusätzlichen, voll bezahlten Urlaub vom Arbeitgeber erhalten, um im Rahmen einer Sprachreise eine Sprache zu lernen und gleichzeitig im Ausland Urlaub zu machen. Beschäftigte aus verschiedenen Branchen – darunter Mitarbeiter von AIDA Cruises sowie aus der Schiffbaubranche z.B. MV Werften oder der Finanz-,Bankenbranche, z.B. Pommersche Volksbank eG in Mecklenburg-Vorpommern – nutzen jedes Jahr diese Gelegenheit, um im Rahmen des Bildungsurlaubs an einer Sprachreise teilzunehmen.

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Was ist Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern?

Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern ist ein gesetzlich verankertes Recht der Arbeitnehmer auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen, die der beruflichen oder politischen Bildung dienen. 

Zusätzliche bezahlte Urlaubstage

Mecklenburg-Vorpommersche Arbeitnehmer, bei 5 Arbeitstagen die Woche, jedoch frühestens sechs Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses,  haben gemäß dem Mecklenburg-Vorpommerschen Bildungsfreistellungsgesetz (BfG M-V) Anspruch auf fünf bezahlte zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen.  Die 30-Lektionen-Sprachkurse von LISA! Sprachreisen im Ausland sind hierfür anerkannt (siehe Kennzeichnung in den Preistabellen).

Übertragung und Zusammenfassung des Anspruchs

Der Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zehn Arbeitstage, die jeweils am 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres beginnen. Wenn das Arbeitsverhältnis jedoch in einem geraden Kalenderjahr beginnt, beträgt der Anspruch in diesem Jahr fünf Arbeitstage. Wenn weniger als fünf Tage pro Woche gearbeitet wird, verringert sich der Anspruch entsprechend. Für Personen in Berufsausbildung beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage während der gesamten Ausbildung.



Vorteile von Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern:

  1. Zwei Wochen zusätzlicher Urlaub, z.B. Englisch am Meer auf Malta

  2. Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt

  3. Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
  4. In zwei Wochen eine neue Sprache lernen


Unsere drei meistgebuchten Sprachen für Bildungsurlaub:

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Bildungsurlaub Englisch

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Bildungsurlaub Französisch

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Bildungsurlaub Spanisch

 

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Warum Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, um so ihre beruflichen Chancen zu verbessern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Er trägt zur lebenslangen Bildung bei und unterstützt die Anpassung an den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt.


Wer hat Anspruch?

In Mecklenburg-Vorpommern haben Beschäftigte, die hauptsächlich dort arbeiten, Anspruch auf Bildungsurlaub. Dies gilt für alle Branchen. Die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen ist möglich, wobei das Arbeitsentgelt weitergezahlt wird. Personen in Berufsausbildung können auch politische Weiterbildungen oder solche für die Ausübung eines Ehrenamtes nutzen. Das Gesetz gilt jedoch nicht für Bundesbedienstete oder Mitarbeiter bundesunmittelbarer Körperschaften des öffentlichen Rechts.
 

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

  1. Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Englisch), einen Kursort (z.B. Malta-Sliema) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
  2. Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem mecklenburg-vorpommerschen Gesetz einfügen.


Was wird gefördert?

In Mecklenburg-Vorpommern werden Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannten Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag. 


Wie funktioniert es?

Ein Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht es Beschäftigten, sich für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen bis zu zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren freistellen zu lassen. Der Anspruch beginnt jeweils am 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres. Bei Beschäftigungsbeginn in einem geraden Jahr beträgt der Anspruch im ersten Jahr fünf Arbeitstage. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Die Freistellung kann nur aus wichtigen betrieblichen oder dienstlichen Gründen abgelehnt werden. Während der Freistellung wird das Arbeitsentgelt ohne Minderung fortgezahlt, und es besteht ein Verbot der Erwerbstätigkeit. Ein Antrag auf Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern muss dem Arbeitgeber so früh wie möglich, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden.


Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.

 

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LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:

  1. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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