LISA! Sprachreisen

LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Hamburg

 
0341 - 702 68 68
team@lisa-sprachreisen.de
Mo - Fr — 10:00 - 17:00

LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Hamburg

Unsere Sprachkurse sind in Hamburg als Bildungsurlaub anerkannt. Sprachkurse im Ausland müssen für diese Anerkennung mindestens 30 Unterrichtseinheiten pro Woche beinhalten. Arbeitnehmer sowie Auszubildende – ausgenommen Beamte – haben in Hamburg die Möglichkeit, bis zu 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren zu beanspruchen, vorausgesetzt, das Beschäftigungsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten. Durch die Zusammenlegung des Bildungsurlaubs für zwei Jahre und zusätzliche freie Tage am Wochenende können insgesamt bis zu 14 voll vergütete Extra-Urlaubstage erreicht werden: Der im Arbeitsvertrag vereinbarte Erholungsurlaub bleibt unberührt. Diese gesetzliche Regelung ermöglicht es, eine Sprache innerhalb von 14 Tagen intensiv zu erlernen und zugleich Urlaub im Ausland zu machen. Die Sprachkurse reichen von der Niveaustufe Anfänger (A1) bis Fortgeschritten (C2) und sind speziell auf die Bedürfnisse Hamburger Berufstätiger abgestimmt. Die Kosten für die Reise und Anreise müssen üblicherweise von den Teilnehmenden selbst getragen werden, während der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung aufkommt. Anträge auf Bildungsurlaub sollten mindestens sechs Wochen vor Beginn der Reise beim Arbeitgeber eingereicht werden. Die hohe Erfolgsquote von 98% bei der Genehmigung dieser Anträge unserer Kursteilnehmer führen wir auf unsere 30-jährige Erfahrung zurück.

LISA-Sprachreisen-Erwachsene-Franzoesisch-Frankreich-Antibes-Schule-Pause-Mittag-Terasse

null


Was ist Bildungsurlaub in Hamburg?

Bildungsurlaub in Hamburg ist ein gesetzlich verankertes Recht der Arbeitnehmer auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen, die der beruflichen oder politischen Bildung dienen. 

Zusätzliche bezahlte Urlaubstage

Hamburger Arbeitnehmer, bei 5 Arbeitstagen die Woche, jedoch frühestens sechs Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses,  haben gemäß dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG HA) Anspruch auf zehn bezahlte zusätzliche Urlaubstage pro zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen.  Die 30-Lektionen-Sprachkurse von LISA! Sprachreisen im Ausland sind hierfür anerkannt (siehe Kennzeichnung in den Preistabellen).

Übertragung und Zusammenfassung des Anspruchs

Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Zweijahreszeitraums keinen Bildungsurlaub erhalten- oder nicht genutzt hat, wird sein Anspruch auf das nächste Jahr oder den folgenden Zweijahreszeitraum übertragen, sofern er für die  berufliche Weiterbildung genutzt wird. Bei Freistellungen von mehr als zehn Tagen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über den Zeitpunkt einigen.

Welche Sprachen können im Rahmen eines Bildungsurlaubes erlernt werden?

Im Rahmen eines Bildungsurlaubes können bei uns die Sprachen Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Arabisch, Chinesisch, Japanisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Thailändisch und Portugiesisch erlernt werden. 



Vorteile von Bildungsurlaub Hamburg:

  1. Zwei Wochen zusätzlicher Urlaub, z.B. Englisch am Meer auf Malta
  2. Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
  3. Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
  4. In zwei Wochen eine neue Sprache lernen


Unsere drei meistgebuchten Sprachen für Bildungsurlaub:

null

Bildungsurlaub Englisch

null

Bildungsurlaub Französisch

null

Bildungsurlaub Spanisch

 

Sprachreisen als Bildungsurlaub buchen

Warum Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, um so ihre beruflichen Chancen zu verbessern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Er trägt zur lebenslangen Bildung bei und unterstützt die Anpassung an den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt.


Wer hat Anspruch?

Beschäftigte ,Auszubildende, Heimarbeit Beschäftigte und Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen in Hamburg haben Anspruch auf einen Bildungsurlaub, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, welches seit mindestens 6 Monaten besteht. Dazu zählen auch Teilzeitbeschäftigte, wobei sich der Anspruch auf Bildungsurlaub anteilig nach der Arbeitszeit bemisst. Das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz gilt nicht für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. Für sie gelten spezielle Regelungen wie die "Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter im Bundesdienst".
 

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

  1. Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Englisch), einen Kursort (z.B. Malta-Sliema) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
  2. Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem hamburgischen Gesetz einfügen.


Was wird gefördert?

In Hamburg werden Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannten Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag. 


Wie funktioniert es?

Beschäftigte in Hamburg haben in einem Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub. Der Anspruch auf Bildungsurlaub erwirbt sich nach sechs Monaten Beschäftigung und kann nicht auf gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Erholungsurlaub angerechnet werden. Die Freistellung erfolgt nach den Wünschen des Arbeitnehmers, sofern keine zwingenden betrieblichen Belange entgegenstehen und der Antrag sollte mindestens 6 Wochen vor dem Bildungsurlaub erfolgt sein. Nicht genutzter Bildungsurlaub kann auf das nächste Jahr oder den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen werden. Der Bildungsurlaub soll für anerkannte Bildungsveranstaltungen gewährt werden, die üblicherweise mindestens drei aufeinanderfolgende Tage dauern. Der Arbeitnehmer muss die Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung nachweisen.


Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.

 

LISA-Sprachreisen-Erwachsene-Englisch-England-London-Burlington-Gruppe-Freunde-Stadt-Metropole


LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:

  1. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

LISA Sprachreisen - Hamburg:

Hilfe bei der Beantragung von Bildungsurlaub Hamburg: 

Hamburg 040 - 333 137 00

LISA! Sprachreisen - Ihr Partner für Bildungsurlaub

Informationen Bildungsurlaub andere Bundesländer

 

 

 

Kostenlose Beratung
Absenden

DANKE!

Ihre Email wird an Wochentagen sofort von Ihrem persönlichen Ansprechpartner bearbeitet.

Die Vorgangsnummer lautet: .