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LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen

 
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LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen

LISA! Sprachreisen - auch solche mit Urlaubs-Charakter -  sind in Nordrhein-Westfalen als Bildungsurlaub anerkannt: Wer seinen Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen hat, kann durch sorgfältige Planung 14 Tage zusätzlichen, voll bezahlten Urlaub vom Arbeitgeber erhalten, um im Rahmen einer Sprachreise eine Sprache zu lernen und gleichzeitig im Ausland Urlaub zu machen. Beschäftigte aus verschiedenen Branchen – darunter Mitarbeiter von der Deutschen Telekom AG sowie aus dem Logistikbereich z.B. Deutsche Post AG, Banken- und Handelssektor z.B Metro AG , in Nordrhein-Westfalen – nutzen jedes Jahr diese Gelegenheit, um im Rahmen des Bildungsurlaubs an einer Sprachreise teilzunehmen.

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Was ist Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen?

Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen ist ein gesetzlich verankertes Recht der Arbeitnehmer auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen, die der beruflichen oder politischen Bildung dienen. 

Zusätzliche bezahlte Urlaubstage

Nordrhein-Westfälische Arbeitnehmer, bei 5 Arbeitstagen die Woche, jedoch frühestens sechs Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses,  haben gemäß dem Nordrhein-Westfälischen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) Anspruch auf fünf bezahlte zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen.  Die 30-Lektionen-Sprachkurse von LISA! Sprachreisen im Ausland sind hierfür anerkannt (siehe Kennzeichnung in den Preistabellen).

Übertragung und Zusammenfassung des Anspruchs

Der Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen kann auf das folgende Kalenderjahr übertragen und zusammengezogen werden, wodurch es möglich wird, bis zu 10 Tage Bildungsurlaub anzusammeln und einen Sprachkurs von insgesamt 14 Wochentagen (inklusive Wochenenden) zu absolvieren. Achtung: bei Nichtbeanspruchung des Bildungsurlaubes verfällt dieser.



Vorteile von Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen:

  1. Zwei Wochen zusätzlicher Urlaub, z.B. Englisch am Meer auf Malta
  2. Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
  3. Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
  4. In zwei Wochen eine neue Sprache lernen


Unsere drei meistgebuchten Sprachen für Bildungsurlaub:

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Bildungsurlaub Englisch

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Bildungsurlaub Französisch

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Bildungsurlaub Spanisch

 

Sprachreisen als Bildungsurlaub buchen

Warum Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, um so ihre beruflichen Chancen zu verbessern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Er trägt zur lebenslangen Bildung bei und unterstützt die Anpassung an den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt.


Wer hat Anspruch?

Beschäftigte ,Auszubildende, Heimarbeit Beschäftigte und Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen in Nordrhein-Westfalen haben Anspruch auf einen Bildungsurlaub, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, welches seit mindestens 6 Monaten besteht. Dazu zählen auch Teilzeitbeschäftigte, wobei sich der Anspruch auf Bildungsurlaub anteilig nach der Arbeitszeit bemisst. Das Nordrhein-Westfälische Bildungsurlaubsgesetz gilt nicht für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten. In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub.

 

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

  1. Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Englisch), einen Kursort (z.B. Malta-Sliema) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
  2. Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem nordrhein-westfälischen Gesetz einfügen.


Was wird gefördert?

In Nordrhein-Westfalen werden Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannten Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag. 


Wie funktioniert es?

In Nordrhein-Westfalen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Bildungsurlaub von fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr, wobei der Anspruch von zwei Kalenderjahren zusammengefasst werden kann. Dieser Anspruch entsteht für einen Arbeitnehmer nach sechsmonatigem Bestehen seines Beschäftigungsverhältnisses. Falls der Bildungsurlaub innerhalb eines Kalenderjahres abgelehnt wird, kann der Anspruch auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden. In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten entfällt der Bildungsurlaub für das laufende Kalenderjahr, sobald bereits zehn Prozent der Beschäftigten freigestellt wurden. Arbeitnehmer müssen die Teilnahme an dem Bildungsurlaub mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich mitteilen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Der Arbeitgeber kann die Freistellung nur aus zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen ablehnen und muss dies innerhalb von drei Wochen schriftlich mitteilen. Die Kosten für die Weiterbildung sowie die anfallenden Reisekosten müssen in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet.


Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.

 

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LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:

  1. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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