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LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Baden - Württemberg

 
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LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub Baden-Württemberg

LISA! Sprachreisen - auch solche mit Urlaubs-Charakter - sind in Baden-Württemberg als Bildungsurlaub anerkannt: Wer seinen Arbeitsplatz in Baden-Württemberg hat, kann durch sorgfältige Planung fünf Arbeitstage (Siebentagesreise) zusätzlichen, voll bezahlten Urlaub vom Arbeitgeber erhalten, um im Rahmen einer Sprachreise eine Sprache zu lernen und gleichzeitig im Ausland Urlaub zu machen. Beschäftigte aus verschiedenen Branchen – darunter Mitarbeiter von der Automobilindustrie z.B. Porsche AG, Mercedes Benz Group, sowie aus Maschinenbau- z.B. Robert Bosch Gmbh, Elektronik- und Medizintechnik in Stuttgart und Umgebung – nutzen jedes Jahr diese Gelegenheit, um im Rahmen des Bildungsurlaubs an einer Sprachreise teilzunehmen. 

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Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub in Baden-Württemberg ist ein gesetzlich verankertes Recht der Arbeitnehmer auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen, die der beruflichen oder politischen Bildung dienen. 

Zusätzliche bezahlte Urlaubstage

Baden-Württemberger Arbeitnehmer, bei 5 Arbeitstagen die Wochen, jedoch frühestens sechs Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses, haben gemäß dem Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg (BzG BW) Anspruch auf fünf bezahlte zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen.  LISA! Sprachkurse im Ausland sind hierfür anerkannt (siehe Kennzeichnung in den Preistabellen).

Achtung: Wenn die Beschäftigte oder der Beschäftigte innerhalb eines Kalenderjahres den Bildungszeitanspruch nicht vollständig in Anspruch genommen hat, kann der verbleibende Anspruch nicht auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden.


Vorteile von Bildungsurlaub:

  1. Eine Woche zusätzlichen Urlaub, z.B. am Meer auf Malta

  2. Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt

  3. Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
  4. In zwei Wochen eine neue Sprache lernen


Unsere drei meistgebuchten Sprachen für Bildungsurlaub:

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Bildungsurlaub Englisch

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Bildungsurlaub Französisch

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Bildungsurlaub Spanisch

 

Sprachreisen als Bildungsurlaub buchen

Warum Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, um so ihre beruflichen Chancen zu verbessern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Er trägt zur lebenslangen Bildung bei und unterstützt die Anpassung an den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt.


Wer hat Anspruch?

Gemäß dem geänderten Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten sowie Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis muss dabei mindestens zwölf Monate bestehen. Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes können ebenfalls Bildungsurlaub beantragen.

 

Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber

  1. Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Englisch), einen Kursort (z.B. Malta-Sliema) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.

  2. Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem baden-württembergischen Gesetz einfügen.


Was wird gefördert?

Bildungsurlaub wird für die berufliche Weiterbildung, politische Weiterbildung oder Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten gewährt. Die Bildungsmaßnahme muss jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen und von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannten Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag. 

 

Wie funktioniert es?

In Baden-Württemberg haben Beschäftigte das Recht auf Bildungszeit, für die sie von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden müssen. Die Dauer der Bildungszeit beträgt bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr und kann entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit angepasst werden. Beschäftigte können Bildungszeit beantragen, indem sie diesen neun Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich bei ihrem Arbeitgeber geltend machen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann den Anspruch nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen. Während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt, die Kosten für die Weiterbildung sowie die anfallenden Reisekosten müssen in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen werden.


Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
 

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LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:

  1. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  2. Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
  3. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
  4. Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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Stuttgart 0711 - 237 351 37

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