LISA! Sprachreisen
LISA! Sprachreisen Englisch - Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen
Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr.
LISA! Sprachreisen bietet in Nordrhein-Westfalen offiziell anerkannten Bildungsurlaub Englisch, mit dem Arbeitnehmer bis zu 14 Tage bezahlte Freistellung für eine Englisch-Sprachreise (z. B. Malta, England, USA) erhalten, während der reguläre Erholungsurlaub unberührt bleibt und LISA! Sprachreisen die Planung, Beratung sowie alle Unterlagen für die Beantragung übernimmt.
Noch Plätze frei? 0341 - 702 68 68 ➤ Wir schauen gerne nach

Vorteile von Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen:
Preisbeispiel: 1 Woche Bildungsurlaub Malta 319 €
- Zwei Wochen zusätzlicher Urlaub
- Voller Lohnausgleich, Gehalt wird weiter bezahlt
- Perfekte Weiterbildungsmöglichkeit
- In zwei Wochen eine neue Sprache lernen
Unsere meistgebuchten Kursorte für Bildungsurlaub Englisch:
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Bildungsurlaub Malta |
Bildungsurlaub England |
Bildungsurlaub USA |
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Bildungsurlaub Kanada |
Bildungsurlaub Australien |
Bildungsurlaub Dubai |
Sprachreisen als Bildungsurlaub buchen
Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen: Arbeitnehmer haben nach dem AWbG Anspruch auf bis zu 5 Tage bezahlte Freistellung pro Kalenderjahr für anerkannte Weiterbildungen.
Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen (AWbG)
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Anspruch nach mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
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Antrag spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn schriftlich beim Arbeitgeber
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Arbeitgeber zahlt Lohn weiter, Seminarkosten trägt der Arbeitnehmer; Ablehnung nur innerhalb von 3 Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen
Der Bildungsurlaub gilt für berufliche oder politische Weiterbildung und setzt eine Anerkennung der Veranstaltung in NRW voraus.
Warum Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen: Englisch gezielt verbessern
Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen ermöglicht Arbeitnehmern, ihre Englischkenntnisse gezielt auszubauen und damit die berufliche Weiterbildung wirksam zu stärken.
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Erweiterung von Kenntnissen und Fähigkeiten für bessere berufliche Perspektiven
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Beitrag zur persönlichen Entwicklung und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
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Unterstützung der lebenslangen Bildung und Anpassung an einen dynamischen Arbeitsmarkt
So wird Bildungsurlaub in NRW zu einer anerkannten Weiterbildungsform, die Qualifikation und Karrierechancen nachhaltig verbessert.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen?
Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen kann von Beschäftigten beantragt werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und eine anerkannte Weiterbildung wie eine Englisch-Sprachreise nutzen möchten.
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Anspruch für Beschäftigte, Auszubildende, Heimarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen nach mindestens 6 Monaten Arbeitsverhältnis
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Teilzeitkräfte sind eingeschlossen, der Anspruch richtet sich anteilig nach der Arbeitszeit
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Kein Anspruch für Beamte, Richter und Soldaten sowie in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
Damit ist klar geregelt, wer Bildungsurlaub in NRW nutzen kann und für wen das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz nicht gilt.
Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber
- Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Englisch), ein Land (z.B. Malta), einen Kursort (z.B. Sliema) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
- Fordern Sie von uns ein kostenloses schriftliches Angebot an, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber, in dem Sie den Zeitraum, den Zweck der Maßnahme und die Information über die Anerkennung nach dem hessischen Gesetz einfügen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannte Angebote an Sprachkursen im Ausland. Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag.
Wie funktioniert es?
Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Dieser Anspruch kann auch über zwei Jahre hinweg auf 10 Tage angesammelt werden, falls im Vorjahr kein Bildungsurlaub in Anspruch genommen wurde. Die Kosten für die Weiterbildung sowie die anfallenden Reisekosten müssen in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen werden, während der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet. Die Antragstellung muss beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Sprachkursbeginn erfolgt sein.
Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?
Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden
LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:
- Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
- Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
- Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
- Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
Fachberatung Sprachreisen - Zentrale Deutschland 0341 - 702 68 68
LISA! Sprachreisen - Ihr Partner für Bildungsurlaub
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