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Liste der Kantone Schweiz
Kantone der Schweiz als Gliedstaaten
Die Schweizer Kantone sind die 26 föderalen Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit eigener Verfassung, Regierung, Parlament und weitreichender Selbstverwaltung. Sie prägen das politische, rechtliche und kulturelle Leben der Schweiz und übernehmen zentrale Aufgaben wie Bildung, Polizei, Gesundheitswesen und Steuerverwaltung.

Kantone
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Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen.
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Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist.
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Sechs Kantone besitzen eine halbe Standesstimme und entsenden je ein Mitglied in den Ständerat.
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Abkürzungen:
Die 26 Schweizer Kantone mit Abkürzung sind: Aargau (AG, Aarau), Appenzell Ausserrhoden (AR, Herisau), Appenzell Innerrhoden (AI, Appenzell), Basel-Landschaft (BL, Liestal), Basel-Stadt (BS, Basel), Bern (BE, Bern), Freiburg (FR, Freiburg), Genf (GE, Genf), Glarus (GL, Glarus), Graubünden (GR, Chur), Jura (JU, Delémont), Luzern (LU, Luzern), Neuenburg (NE, Neuenburg), Nidwalden (NW, Stans), Obwalden (OW, Sarnen), Schaffhausen (SH, Schaffhausen), Schwyz (SZ, Schwyz), Solothurn (SO, Solothurn), St. Gallen (SG, St. Gallen), Tessin (TI, Bellinzona), Thurgau (TG, Frauenfeld), Uri (UR, Altdorf), Waadt (VD, Lausanne), Wallis (VS, Sitten), Zug (ZG, Zug) und Zürich (ZH, Zürich).
Liste
Vollständige Liste aller schweizer Kantone mit Hauptstadt, Fläche
| Kanton | Hauptstadt | Fläche (km²) |
|---|---|---|
| Aargau | Aarau | 1.404 |
| Appenzell Ausserrhoden | Herisau | 243 |
| Appenzell Innerrhoden | Appenzell | 173 |
| Basel-Landschaft | Liestal | 518 |
| Basel-Stadt | Basel | 37 |
| Bern | Bern | 5.960 |
| Freiburg | Freiburg | 1.671 |
| Genf | Genf | 282 |
| Glarus | Glarus | 685 |
| Graubünden | Chur | 7.105 |
| Jura | Delémont | 839 |
| Luzern | Luzern | 1.494 |
| Neuenburg | Neuenburg | 803 |
| Nidwalden | Stans | 276 |
| Obwalden | Sarnen | 491 |
| Schaffhausen | Schaffhausen | 298 |
| Schwyz | Schwyz | 908 |
| Solothurn | Solothurn | 791 |
| St. Gallen | St. Gallen | 2.026 |
| Tessin | Bellinzona | 2.812 |
| Thurgau | Frauenfeld | 991 |
| Uri | Altdorf | 1.077 |
| Waadt | Lausanne | 3.212 |
| Wallis | Sitten | 5.225 |
| Zug | Zug | 239 |
| Zürich | Zürich | 1.729 |
Bedeutung
Kantone: Bedeutung in der Schweiz
Der italienische Begriff Kantone entspricht dem deutschen Kanton, dem französischen canton und dem rätoromanischen chantun.
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Kantone sind die wichtigste Staatsebene unterhalb des Bundes.
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Sie bilden das historische, rechtliche und politische Rückgrat der Schweiz.
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Sie erklären den starken Föderalismus aus Bund, Kantonen und Gemeinden.
Die Schweiz besitzt trotz kleiner Landesfläche keine einheitliche Zentralverwaltung. Ihre Staatsordnung beruht auf einem föderalen System, in dem die Kantone weitreichende politische und rechtliche Eigenständigkeit besitzen.
Begriff und staatsrechtliche Bedeutung
Ein Schweizer Kanton ist kein Verwaltungsbezirk im gewöhnlichen Sinn. Er besitzt eigene Staatlichkeit innerhalb der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Bundesverfassung nennt die Kantone einzeln und bestimmt, dass sie souverän sind, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt wird.
Diese Formulierung ist für das Schweizer Staatsverständnis zentral. Die Kantone sind keine unabhängigen Staaten im völkerrechtlichen Sinn, verfügen aber über eigene Verfassungen, eigene Behörden, eigene Gerichte und zahlreiche politische Zuständigkeiten. Der Bund übernimmt nur jene Aufgaben, die ihm durch die Bundesverfassung übertragen sind.
Geschichte
Historische Entstehung der Kantone
Die Kantone sind älter als der moderne Schweizer Bundesstaat. Die Schweiz entstand nicht als Zentralstaat, der später in Provinzen geteilt wurde. Sie entwickelte sich aus Bündnissen einzelner Orte, Städte, Täler und Herrschaftsgebiete. Dieser Ursprung prägt die politische Kultur bis heute.
Die frühe Eidgenossenschaft beruhte auf Bündnissen zwischen Orten wie Uri, Schwyz und Unterwalden. Später kamen Stadtorte und Länderorte hinzu. Diese alten Orte waren jedoch noch keine Kantone im heutigen Sinn. Sie unterschieden sich stark nach Gebiet, Verfassung, Herrschaftsform und gesellschaftlicher Struktur.
Ein tiefer Einschnitt erfolgte 1798 mit der Helvetischen Republik. Sie versuchte, die alte föderale Ordnung durch einen zentralistischen Einheitsstaat zu ersetzen. Dieses Modell blieb politisch instabil. Mit der Mediationsakte von 1803 wurde die kantonale Ordnung wieder gestärkt. Die Bundesverfassung von 1848 schuf schließlich den modernen Bundesstaat.
Der jüngste Kanton ist der Jura. Er entstand 1979 nach einer langen politischen Auseinandersetzung um Sprache, Religion, regionale Zugehörigkeit und Selbstbestimmung aus Teilen des Kantons Bern. Der Jura zeigt besonders deutlich, dass Kantonsgrenzen in der Schweiz nicht nur Verwaltungsgrenzen sind, sondern auch Identitätsgrenzen.
Eigenständigkeit
Kantonale Eigenständigkeit
Die Kantone besitzen eigene Verfassungen. Diese müssen demokratisch sein und vom Bund gewährleistet werden. Die Kantonsverfassung regelt die kantonale Staatsorganisation, die politischen Rechte, die Behördenstruktur und zentrale Aufgabenbereiche.
Besonders stark zeigt sich die kantonale Eigenständigkeit im Bildungswesen, Steuerwesen, Gesundheitswesen, Polizeiwesen, Bauwesen, Raumplanungsrecht, Kulturwesen und in der Sprachpolitik. Dadurch können sich Rechtslage, Schulstruktur, Steuerbelastung und Verwaltungsorganisation von Kanton zu Kanton deutlich unterscheiden.
Regierung, Parlament und Gerichtsbarkeit
Jeder Kanton besitzt eine eigene Regierung. Sie heißt je nach Kanton Regierungsrat, Staatsrat oder Conseil d’État. Die Regierung führt die kantonale Verwaltung und setzt kantonales Recht sowie Bundesrecht um.
Die meisten Kantone besitzen ein gewähltes Kantonsparlament. Es heißt je nach Kanton Kantonsrat, Großer Rat, Landrat oder Grand Conseil. Zwei Kantone bewahren mit der Landsgemeinde eine besondere Form direkter Demokratie: Glarus und Appenzell Innerrhoden. Dort entscheiden Stimmberechtigte bei zentralen Sachfragen unter freiem Himmel.
Auch die kantonale Gerichtsbarkeit ist eigenständig organisiert. Kantone verfügen über eigene Gerichte, etwa Bezirksgerichte, Kantonsgerichte, Obergerichte oder Verwaltungsgerichte. Zugleich bleiben sie in die gesamtschweizerische Rechtsordnung eingebunden. Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor.
Standesstimme und Ständerat
Die Kantone wirken direkt an der Bundespolitik mit. Im Ständerat, der kleinen Kammer des Schweizer Parlaments, sind die Kantone vertreten. Zwanzig Kantone entsenden je zwei Mitglieder. Sechs Kantone entsenden je ein Mitglied.
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Obwalden und Nidwalden besitzen je eine halbe Standesstimme.
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Basel-Stadt und Basel-Landschaft besitzen je eine halbe Standesstimme.
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Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden besitzen je eine halbe Standesstimme.
Diese sechs Kantone werden umgangssprachlich oft noch Halbkantone genannt. Verfassungsrechtlich ist dieser Ausdruck jedoch veraltet. Präziser ist die Bezeichnung Kantone mit halber Standesstimme. Ihre Staatlichkeit ist nicht halbiert; nur ihre Standesstimme bei bestimmten Bundesabstimmungen und ihre Vertretung im Ständerat sind reduziert.
Sprachen
Sprachräume und Kantone
Die Kantone sind entscheidend für die Mehrsprachigkeit der Schweiz. Die Sprachräume verlaufen nicht deckungsgleich mit den Kantonsgrenzen, doch die kantonale Sprachordnung prägt Verwaltung, Schule, Öffentlichkeit und Identität.
Die meisten Kantone sind deutschsprachig. Französisch ist vor allem in der Westschweiz Amtssprache. Italienisch ist im Tessin Amtssprache und in Teilen Graubündens verbreitet. Rätoromanisch besitzt besonders in Graubünden eine wichtige kantonale Stellung. Graubünden ist der einzige dreisprachige Kanton der Schweiz.
Die zweisprachigen Kantone Bern, Freiburg und Wallis zeigen, dass der Schweizer Föderalismus nicht nur Gebietsherrschaft organisiert, sondern auch sprachliche Koexistenz rechtlich absichert.
Einordnung
Kantone als Identitätsräume
Kantone sind in der Schweiz mehr als staatliche Verwaltungseinheiten. Sie sind Identitätsräume mit eigenen Symbolen, Feiertagen, Dialekten, Schulsystemen, Steuertraditionen, politischen Mehrheiten und historischen Erzählungen. Die Zugehörigkeit zu einem Kanton kann im Alltag stark wirken, besonders bei Schule, Steuern, Behörden, Wahlrecht und regionaler Herkunft.
Diese kantonale Identität erklärt, weshalb Gebietsänderungen in der Schweiz politisch sensibel sind. Änderungen im Bestand oder Gebiet der Kantone brauchen die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung, der betroffenen Kantone sowie von Volk und Ständen auf Bundesebene.
Wissenschaftliche Einordnung
Aus politikwissenschaftlicher Sicht sind die Schweizer Kantone ein Beispiel für stark ausgeprägten Föderalismus. Sie unterscheiden sich deutlich in Fläche, Bevölkerungszahl, Wirtschaftskraft, Sprache, Konfessionstradition, Urbanisierung und Verwaltungskapazität. Dennoch besitzen sie im Bund eine institutionell geschützte Stellung.
Diese Ordnung erzeugt ein Spannungsverhältnis zwischen demokratischer Gleichheit der Bürger und föderaler Gleichheit der Kantone. Ein bevölkerungsreicher Kanton wie Zürich hat im Ständerat zwei Sitze; ein kleiner Kanton wie Uri ebenfalls. Dadurch erhalten kleinere Kantone im Bundesstaat besonderes Gewicht.
Gleichzeitig wirken die Kantone als politische Versuchsräume. Reformen können zunächst kantonal eingeführt, beobachtet und später in anderen Kantonen oder auf Bundesebene übernommen werden. Diese Laborfunktion gehört zu den wichtigsten Stärken dezentraler Staatlichkeit.
Unterschied zwischen Kanton, Bezirk und Gemeinde
Der Kanton steht zwischen Bund und Gemeinden. Gemeinden sind die unterste staatliche Ebene und besitzen je nach Kanton unterschiedlich große Autonomie. Bezirke existieren nicht in allen Kantonen und haben sehr unterschiedliche Funktionen. Sie dienen häufig der Verwaltung, der Gerichtsbarkeit oder der Statistik.
Ein Kanton ist daher nicht mit einem Bezirk gleichzusetzen. Der Kanton besitzt Verfassung, Regierung, Parlament, Gerichte und eigene politische Rechte. Ein Bezirk ist in der Regel eine Untereinheit ohne eigenständige Staatlichkeit.
Lexikalische Kurzdefinition
Kantone Schweiz bezeichnet die Kantone der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Ein Kanton ist ein Gliedstaat mit eigener Verfassung, Regierung, Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und weitreichender Autonomie. Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen. Sie bilden gemeinsam mit Bund und Gemeinden die föderale Staatsordnung des Landes.
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