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LISA! Lexikon - Liste der Bundesländer Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland, ein föderaler Staat im Herzen Europas, gliedert sich in sechzehn Bundesländer. Diese Länder bilden die politischen und administrativen Einheiten, in denen die lokale Gesetzgebung und Regierung organisiert sind. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Verfassung sowie über legislative, exekutive und judikative Gewalten, die sich in spezifischen Kompetenzbereichen von den Bundesbehörden unterscheiden. Die Bundesländer spielen eine entscheidende Rolle in der föderalen Struktur Deutschlands und tragen zur kulturellen und wirtschaftlichen Vielfalt des Landes bei. Sie reichen von bevölkerungsreichen und industriell geprägten Ländern wie Nordrhein-Westfalen bis hin zu flächengrößeren, aber weniger dicht besiedelten Ländern wie Bayern. Die Hauptstädte der Bundesländer dienen als politische, kulturelle und wirtschaftliche Zentren. Diese föderale Gliederung ermöglicht es, regionale Besonderheiten zu bewahren und gleichzeitig eine effiziente und einheitliche nationale Politik zu gewährleisten. Die Bundesländer sind somit ein essenzieller Bestandteil des politischen Systems Deutschlands und tragen zur Identität und dem Funktionieren der Bundesrepublik bei.

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Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus sechzehn Bundesländern. Diese sind:

 

  1. Baden-Württemberg
    Hauptstadt: Stuttgart
    Fläche: ca. 35.751 km²
    Einwohnerzahl: ca. 11,1 Millionen
    Wirtschaftliche Bedeutung: Ein führendes Zentrum der deutschen Automobilindustrie, mit Unternehmen wie Daimler AG und Porsche. Auch bekannt für den Schwarzwald und die Bodenseeregion.
  2. Bayern
    Hauptstadt: München
    Fläche: ca. 70.552 km²
    Einwohnerzahl: ca. 13,1 Millionen
    Kulturelle Bedeutung: Heimat des Oktoberfests, der Bayerischen Alpen und historischer Schlösser wie Neuschwanstein. Wirtschaftlich stark in Technologie und Automobilindustrie.
  3. Berlin
    Hauptstadt: Berlin
    Fläche: ca. 891 km²
    Einwohnerzahl: ca. 3,6 Millionen
    Kulturelle und politische Bedeutung: Als Hauptstadt Deutschlands ein Zentrum für Politik, Geschichte und Kultur. Bekannt für die Berliner Mauer, Museumsinsel und das lebendige Kunst- und Nachtleben.
  4. Brandenburg
    Hauptstadt: Potsdam
    Fläche: ca. 29.477 km²
    Einwohnerzahl: ca. 2,5 Millionen
    Natur und Geschichte: Umschließt Berlin vollständig und ist bekannt für seine ausgedehnten Naturparks und Seen, sowie historische Stätten wie das Schloss Sanssouci in Potsdam.
  5. Bremen
    Hauptstadt: Bremen
    Fläche: ca. 419 km²
    Einwohnerzahl: ca. 680.000
    Wirtschaft und Kultur: Ein wichtiger Handels- und Hafenstandort, berühmt für das Bremer Rathaus und die Statue der Bremer Stadtmusikanten.
  6. Hamburg
    Hauptstadt: Hamburg
    Fläche: ca. 755 km²
    Einwohnerzahl: ca. 1,8 Millionen
    Wirtschaftliche Bedeutung: Größter Seehafen Deutschlands, bekannt für seine Speicherstadt und die Elbphilharmonie.
  7. Hessen
    Hauptstadt: Wiesbaden
    Fläche: ca. 21.115 km²
    Einwohnerzahl: ca. 6,3 Millionen
    Finanzzentrum: Heimat von Frankfurt am Main, dem Finanzzentrum Deutschlands und Europas, mit der Europäischen Zentralbank und der Frankfurter Wertpapierbörse.
  8. Mecklenburg-Vorpommern
    Hauptstadt: Schwerin
    Fläche: ca. 23.180 km²
    Einwohnerzahl: ca. 1,6 Millionen
    Natur und Tourismus: Bekannt für seine Ostseeküste, die Mecklenburgische Seenplatte und die Inseln Rügen und Usedom.
  9. Niedersachsen
    Hauptstadt: Hannover
    Fläche: ca. 47.614 km²
    Einwohnerzahl: ca. 8,0 Millionen
    Landwirtschaft und Technik: Wichtiger Standort für Landwirtschaft, Volkswagen in Wolfsburg und die Hannover Messe.
  10. Nordrhein-Westfalen
    Hauptstadt: Düsseldorf
    Fläche: ca. 34.085 km²
    Einwohnerzahl: ca. 17,9 Millionen
    Industrie und Kultur: Das bevölkerungsreichste Bundesland, Zentrum der deutschen Schwerindustrie im Ruhrgebiet, sowie bedeutend für Kultur und Medien in Köln.
  11. Rheinland-Pfalz
    Hauptstadt: Mainz
    Fläche: ca. 19.853 km²
    Einwohnerzahl: ca. 4,1 Millionen
    Weinbau und Geschichte: Bedeutend für den Weinbau, mit den Weinregionen entlang des Rheins und der Mosel, sowie historischen Stätten wie dem Trierer Dom.
  12. Saarland
    Hauptstadt: Saarbrücken
    Fläche: ca. 2.570 km²
    Einwohnerzahl: ca. 990.000
    Industriegeschichte und Kultur: Bekannt für seine Industriegeschichte und die Nähe zu Frankreich, was die Kultur und Küche beeinflusst.
  13. Sachsen
    Hauptstadt: Dresden
    Fläche: ca. 18.416 km²
    Einwohnerzahl: ca. 4,1 Millionen
    Kultur und Geschichte: Heimat historischer Städte wie Dresden und Leipzig, bekannt für kulturelle Schätze wie die Semperoper und das Völkerschlachtdenkmal.
  14. Sachsen-Anhalt
    Hauptstadt: Magdeburg
    Fläche: ca. 20.445 km²
    Einwohnerzahl: ca. 2,2 Millionen
    Geschichte und Industrie: Standort der UNESCO-Welterbestätten Quedlinburg und Dessau-Wörlitzer Gartenreich, sowie historisch bedeutend für den Maschinen- und Anlagenbau.
  15. Schleswig-Holstein
    Hauptstadt: Kiel
    Fläche: ca. 15.763 km²
    Einwohnerzahl: ca. 2,9 Millionen
    Meere und Natur: Umgeben von Nord- und Ostsee, bekannt für seine Strände, die Kieler Woche und das Wattenmeer.
  16. Thüringen
    Hauptstadt: Erfurt
    Fläche: ca. 16.172 km²
    Einwohnerzahl: ca. 2,1 Millionen
    Kultur und Geschichte: Bekannt für das kulturelle Erbe in Weimar, die Wartburg in Eisenach und als Geburtsort bedeutender Persönlichkeiten wie Johann Sebastian Bach und Martin Luther.

 

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------ Weiterlesen im Fachartikel Bundesländer Deutschland:  



Liste Bundesländer Deutschland nach Fläche, Einwohnerzahl:

  1. Baden-Württemberg: Hauptstadt Stuttgart, Fläche ca. 35.751 km², Einwohnerzahl ca. 11,1 Millionen
  2. Bayern: Hauptstadt München, Fläche ca. 70.552 km², Einwohnerzahl ca. 13,1 Millionen
  3. Berlin: Hauptstadt Berlin, Fläche ca. 891 km², Einwohnerzahl ca. 3,6 Millionen
  4. Brandenburg: Hauptstadt Potsdam, Fläche ca. 29.477 km², Einwohnerzahl ca. 2,5 Millionen
  5. Bremen: Hauptstadt Bremen, Fläche ca. 419 km², Einwohnerzahl ca. 680.000
  6. Hamburg: Hauptstadt Hamburg, Fläche ca. 755 km², Einwohnerzahl ca. 1,8 Millionen
  7. Hessen: Hauptstadt Wiesbaden, Fläche ca. 21.115 km², Einwohnerzahl ca. 6,3 Millionen
  8. Mecklenburg-Vorpommern: Hauptstadt Schwerin, Fläche ca. 23.180 km², Einwohnerzahl ca. 1,6 Millionen
  9. Niedersachsen: Hauptstadt Hannover, Fläche ca. 47.614 km², Einwohnerzahl ca. 8,0 Millionen
  10. Nordrhein-Westfalen: Hauptstadt Düsseldorf, Fläche ca. 34.085 km², Einwohnerzahl ca. 17,9 Millionen
  11. Rheinland-Pfalz: Hauptstadt Mainz, Fläche ca. 19.853 km², Einwohnerzahl ca. 4,1 Millionen
  12. Saarland: Hauptstadt Saarbrücken, Fläche ca. 2.570 km², Einwohnerzahl ca. 990.000
  13. Sachsen: Hauptstadt Dresden, Fläche ca. 18.416 km², Einwohnerzahl ca. 4,1 Millionen
  14. Sachsen-Anhalt: Hauptstadt Magdeburg, Fläche ca. 20.445 km², Einwohnerzahl ca. 2,2 Millionen
  15. Schleswig-Holstein: Hauptstadt Kiel, Fläche ca. 15.763 km², Einwohnerzahl ca. 2,9 Millionen
  16. Thüringen: Hauptstadt Erfurt, Fläche ca. 16.172 km², Einwohnerzahl ca. 2,1 Millionen

 

Wichtige Fragen und Antworten zu den 16 Bundesländern

Frage: Gibt es 16 oder 17 Bundesländer in Deutschland?

Antwort: Das ist eine Scherzfrage. Deutschland besteht aus 16. Bundesländern. Als Scherz wird Mallorca oft als 17. Bundesland bezeichnet, da es in den Sommermonaten oft leichter ist, einen deutschen Bundesbürger auf Mallorca zu treffen als in Deutschland. Gemeint ist damit das beliebte spanische Urlaubsgebiet Mallorca.

Frage: Was versteht man unter einem Bundesland?

Antwort:  

Ein Bundesland ist eine subnationale Verwaltungseinheit in einem föderalen Staatssystem. In Ländern wie Deutschland, Österreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika stellt ein Bundesland eine der primären politischen und administrativen Einheiten dar, die zusammen den Gesamtstaat bilden.

In Deutschland beispielsweise besteht die Bundesrepublik aus 16 Bundesländern. Jedes Bundesland hat eine eigene Regierung, eigene Gesetze und Verordnungen sowie eine gewisse Autonomie in verschiedenen Politikbereichen wie Bildung, Polizei und Kultur. Die Bundesländer haben eigene Verfassungen, die im Rahmen des Grundgesetzes, der Verfassung Deutschlands, funktionieren. Sie verfügen über eigene Parlamente (Landtage), die Gesetze für das jeweilige Bundesland beschließen, und eigene Regierungen, die diese Gesetze ausführen.

Die Bundesländer spielen eine zentrale Rolle im politischen System Deutschlands, da sie nicht nur auf Landesebene agieren, sondern auch auf Bundesebene durch den Bundesrat, das föderale Organ, in dem die Länder an der Bundesgesetzgebung mitwirken, vertreten sind. Diese föderale Struktur fördert die Dezentralisierung der Macht und erlaubt es den Ländern, Angelegenheiten zu regeln, die ihre spezifischen regionalen Bedürfnisse und Besonderheiten berücksichtigen.

Frage: Was bedeutet Föderalismus?

Antwort: Föderalismus ist ein politisches System, bei dem die Macht zwischen einer zentralen oder nationalen Regierung und mehreren regionalen Regierungen aufgeteilt ist. Dieses System ermöglicht es beiden Regierungsebenen – der nationalen und den regionalen –, in bestimmten Bereichen unabhängig und autonom zu agieren, während sie in anderen Bereichen zusammenarbeiten. 

Frage: Was bedeutet Organisationsprinzip im Föderalismus?

Antwort: Das Organisationsprinzip des Föderalismus ist ein politisches System, in dem die Macht zwischen einer zentralen (nationalen) Regierung und den Regierungen subnationaler Einheiten (wie Staaten, Länder oder Provinzen) aufgeteilt wird. In einem föderalen System verfügen sowohl die zentrale als auch die subnationalen Regierungen über eigene Zuständigkeiten und können in ihren jeweiligen Bereichen unabhängig handeln. Die Hauptmerkmale des Föderalismus sind wie folgt:

Zwei Ebenen der Regierungsführung: In einem föderalen System gibt es mindestens zwei Regierungsebenen, die jeweils über eigene Rechte und Pflichten verfügen. Die nationale Regierung ist in der Regel für Angelegenheiten von landesweiter Bedeutung zuständig, wie Außenpolitik, nationale Verteidigung und Währungspolitik. Die subnationalen Regierungen kümmern sich um regionale Angelegenheiten, wie Bildung, lokale Polizeiarbeit und regionale Infrastruktur.

Verfassungsmäßige Aufteilung der Macht: Die Machtverteilung zwischen den verschiedenen Regierungsebenen wird üblicherweise in einer Verfassung festgelegt, die als höchstes Rechtsdokument die Rechte und Pflichten jeder Regierungsebene definiert.

Selbstverwaltung der subnationalen Einheiten: Die subnationalen Einheiten haben in der Regel eine gewisse Autonomie und können eigene Gesetze und Verordnungen erlassen, solange diese nicht im Widerspruch zur nationalen Gesetzgebung oder der Verfassung stehen.

Beteiligung an der nationalen Gesetzgebung: In vielen föderalen Systemen haben die subnationalen Einheiten eine Stimme in der nationalen Gesetzgebung, oft durch eine zweite Kammer des Parlaments (wie den Bundesrat in Deutschland), die die Interessen der subnationalen Einheiten auf nationaler Ebene vertritt.

Kooperation und Konfliktlösung: Da sowohl die nationale als auch die subnationalen Regierungen in bestimmten Bereichen Zuständigkeiten haben, erfordert der Föderalismus Mechanismen zur Kooperation und Konfliktlösung zwischen den verschiedenen Regierungsebenen.

 

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