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LISA! Sprachreisen | Bildungsurlaub erfolgreich beantragen

 
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LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub

Unsere Sprachreisen sind in vielen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt. Bildungsurlaub ist ein gesetzlich verbriefter, vom Arbeitgeber bezahlter Urlaub während der Arbeitszeit. Wir helfen Ihnen bei der erfolgreichen Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber. Der Beratungsservice von LISA! Sprachreisen ist kostenlos und unverbindlich.

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In den meisten Bundesländern Deutschlands haben Arbeitnehmer das Recht auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr, um sich fortzubilden. In einigen Bundesländern können auch zehn Arbeitstage am Stück innerhalb von zwei Jahren beantragt werden. Das Gehalt wird vom Arbeitgeber weiter bezahlt, die regulären Urlaubstage an sich bleiben von der Regelung unberührt. Die Genehmigung des Bildungsurlaubs hängt vom Arbeitgeber ab. Gern stellen wir einen unverbindlichen Antrag auf Verlängerung bzw. Anerkennung des Bildungsurlaubskurses sollte Ihr gewünschtes Bundesland nicht aufgelistet sein. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor geplantem Kursbeginn. Einige Ministerien behalten sich eine Bearbeitungszeit von ca. 10-12 Wochen vor.

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Sprachreise als Bildungsurlaub buchen, so geht's:

  1.     — Anspruch auf Bildungsurlaub telefonisch prüfen: 0341 – 702 68 68

  2.     — Sprachreise als Bildungsurlaub auswählen

  3.     — Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen

  4.     — Sprachreise telefonisch oder online buchen
     

Wer hat Anspruch auf eine Sprachreise als Bildungsurlaub?

Jeder Arbeitnehmer in bestimmten Bundesländern. Das können sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer sein.


In welchen Bundesländern ist eine Sprachreise als Bildungsurlaub möglich?

Bundesland Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) Anspruch auf fünf bezahlte Urlaubstage jährlich für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. eine LISA! Sprachreise im Ausland, wobei nicht genutzte Bildungszeit nicht ins nächste Jahr übertragbar ist.

 

Bundesland Berlin

In Berlin haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungszeitgesetz (BiZeitG) Anspruch auf fünf bezahlte zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen wie z. B. eine LISA! Sprachreise im Ausland. Diese zusätzlichen Urlaubstage können auf das folgende Kalenderjahr übertragen und zusammengezogen werden, sodass bis zu 10 Tage Bildungsurlaub angesammelt werden können, um beispielsweise einen Sprachkurs von insgesamt 14 Wochentagen (inklusive Wochenenden) zu absolvieren. Es ist zu beachten, dass nicht beanspruchter Bildungsurlaub verfällt.

 

Bundesland Brandenburg

In Brandenburg haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) Anspruch auf 10 bezahlte zusätzliche Urlaubstage im Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B eine LISA! Sprachreise im Ausland.

 

Bundesland Bremen

In Bremen haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungszeitgesetz (BremBZG) Anspruch auf 10 bezahlte Urlaubstage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zur Teilnahme an anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen, wie z. B. eine LISA! Sprachreise im Ausland. 

 

Bundesland Hamburg

In Hamburg haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG HA) Anspruch auf 10 bezahlte zusätzliche Urlaubstage pro zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. eine LISA! Sprachreise im Ausland. Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Zweijahreszeitraums keinen Bildungsurlaub erhalten hat oder genutzt hat, wird sein Anspruch auf das nächste Jahr oder den folgenden Zweijahreszeitraum übertragen.  Bei Freistellungen von mehr als zehn Tagen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über den Zeitpunkt einigen.

 

Bundesland Hessen

In Hessen haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) Anspruch auf fünf bezahlte zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. eine LISA! Sprachreise im Ausland. Dieser kann auf das nächste Kalenderjahr übertragen und zusammengezogen werden, sodass bis zu 10 Tage angesammelt werden können, um einen Sprachkurs von insgesamt 14 Wochentagen zu absolvieren; nicht genutzter Bildungsurlaub verfällt jedoch.

 

Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungsfreistellungsgesetz (BfG M-V) das Recht auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B eine LISA! Sprachreise im Ausland. Der Anspruch kann innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zehn Arbeitstage betragen, die jeweils am 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres beginnen. Wenn das Beschäftigungsverhältnis jedoch in einem geraden Kalenderjahr beginnt, beträgt der Anspruch in diesem Jahr fünf Arbeitstage.

 

Bundesland Niedersachsen

In Niedersachsen haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) Anspruch auf fünf bezahlte zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. eine LISA! Sprachreise im Ausland. Arbeitnehmer können ihren nicht genutzten Bildungsurlaubsanspruch aus dem Vorjahr gemeinsam oder getrennt mit dem Anspruch des aktuellen Jahres einlösen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Ansprüche der letzten zwei oder drei Jahre zu einem drei- oder vierwöchigen Bildungsurlaub kombiniert werden. Um Verfall zu verhindern, sollte die Zustimmung rechtzeitig eingeholt werden.

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen, wie z. B. eine LISA! Sprachreise im Ausland. Dieser kann auf das folgende Kalenderjahr übertragen und zusammengezogen werden, sodass bis zu 10 Tage angesammelt werden können, um einen Sprachkurs von insgesamt 14 Wochentagen (inklusive Wochenenden) zu absolvieren, nicht genutzter Bildungsurlaub verfällt jedoch.

 

Bundesland Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen, wie z. B. eine LISA! Sprachreise im Ausland. Der Anspruch beträgt innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zehn Arbeitstage, die jeweils am 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres beginnen. Wenn das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr beginnt, beträgt der Anspruch in diesem Jahr fünf Arbeitstage.

 

Bundesland Saarland

Im Saarland haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG) das Recht, an Weiterbildungsmaßnahmen wie z.B eine  LISA! Sprachreise im Ausland teilzunehmen, mit einem Anspruch von sechs Tagen pro Jahr für eine fünftägige Arbeitswoche. Die ersten beiden Tage des Bildungsurlaubs sind vollständig freigestellt, während ab dem dritten Tag Teilnehmer einen Eigenanteil von 50 Prozent der Zeit tragen. Die gesetzliche Übertragung des Freistellungsanspruchs für Bildungsurlaub auf das nachfolgende Jahr ist im Saarland nicht vorgesehen und erfordert die Genehmigung des Arbeitgebers.

 

Bundesland Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Bildungsfreistellungsgesetz (BiFreistGST) Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen wie beispielsweise eine LISA! Sprachreise im Ausland. Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann auf das folgende Kalenderjahr übertragen und zusammengezogen werden, sodass bis zu 10 Tage Bildungsurlaub angesammelt werden können, um beispielsweise einen Sprachkurs von insgesamt 14 Wochentagen (einschließlich Wochenenden) zu absolvieren. Achtung: Nicht genutzter Bildungsurlaub verfällt.

 

Bundesland Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gemäß dem Weiterbildungsgesetz (WBG) Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen wie z.B eine LISA! Sprachreise im Ausland. Für längere Weiterbildungsveranstaltungen besteht die Option der Bildungsfreistellung, auch bekannt als "Verblockung". Dabei können Freistellungsansprüche aus dem aktuellen und dem Vorjahr kombiniert werden, sofern der Anspruch im aktuellen Jahr noch nicht verbraucht wurde. Die Anmeldung zur Verblockung muss bis zum 30. September des laufenden Jahres beim Arbeitgeber erfolgen. Versäumnisse erfordern im nächsten Jahr die Zustimmung des Arbeitgebers für eine rückwirkende Verblockung mit dem Freistellungsanspruch des Vorjahres.

 


Wieviel Tage stehen mir zu?

In den meisten Bundesländern Deutschlands haben Arbeitnehmer das Recht auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr, um sich fortzubilden. In einigen Bundesländern können auch zehn Arbeitstage am Stück innerhalb von zwei Jahren beantragt werden.
 

Muss man für Bildungsurlaub Urlaub nehmen?

Der Urlaub bleibt vom Bildungsurlaub unberührt. Die Genehmigung des Bildungsurlaubes hängt von der Genehmigung des Arbeitgebers ab.
 

Wie viele Lektionen Sprachunterricht muss man absolvieren?

Die meisten Bundesländer fordern 30 Lektionen Sprachunterricht pro Woche, Niedersachsen fordert 40 Lektionen Sprachunterricht pro Woche. Die 30 Lektionen entsprechen unserem Intensivkurs, bei 40 Lektionen wird der Sprachkurs durch 10 Stunden Selbststudium oder Einzelunterricht (Aufpreis) ergänzt. LISA! Sprachreisen akzeptiert Bildungsschecks und Prämiengutscheine.
 

Wie wirkt sich der Urlaubscharakter einer Sprachreise auf den Antrag aus?

Die Tatsache, dass Sie sich, z.B. während einer Sprachreise am Meer, beispielsweise auf Malta, in Bournemouth oder Brighton, sich auch erholen und entspannen, also Urlaub machen, steht einem Antrag auf Bildungsurlaub nichts im Wege. Wichtig allein ist, dass es sich um ein annerkennungsfähiges Seminarangebot handelt.
 

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Welche Kursorte sind als Bildungsurlaub buchbar?

In welchen Bundesländern LISA! Sprachreisen als Bildungsurlaub anerkannt sind finden Sie im Menüpunkt Bildungsurlaub auf den jeweiligen Sprachreisen-Angebots-Seiten (Beispiel Malta). Beliebt ist der Bildungsurlaub beispielsweise beim Flugpersonal der Lufthansa, das gerne Bildungsurlaub in Form einer Sprachreise in Anspruch nimmt.


Kann der Bildungsurlaub-Antrag auf eine Sprachreise abgelehnt werden? 

Ja. Der Arbeitgeber kann die Auffassung vertreten, dass zum gewünschten Termin oder im gewünschten Jahr zu viel Urlaub im Betrieb genommen wurde. Arbeitnehmer können in diesem Fall auch verlangen, dass der Anspruch ins nächste Jahr übertragen wird.


Externe Fachbeiträge:

Bildungsurlaub - Rechtssprechnung (Entscheidungen, Beschlüsse der Gerichte)



Beliebte Kursorte für einen Bildungsurlaub:

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Malta - Sliema
30 Lektionen
1029 € / 2 Wochen

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Malta - St. Julians
30 Lektionen
1469 € / 2 Wochen

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Malta - San Gwann
30 Lektionen
1149 € / 2 Wochen

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Bournemouth
30 Lektionen
1335 € / 2 Wochen

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Salerno
30 Lektionen
1119 € / 2 Wochen

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Antibes
30 Lektionen
1519 € / 2 Wochen

   


Fachberatung Bildungsurlaub:

Zentrale Deutschland
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