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LISA! Lexikon - Familie
Ursprung, Ordnung und Verantwortung zwischen den Generationen
Definition: Familie bezeichnet die auf Abstammung, Ehe, Elternschaft oder rechtlich begründeter Fürsorge beruhende Lebensgemeinschaft, in der Generationen durch dauerhafte Verantwortung, wechselseitige Bindung und soziale Kontinuität miteinander verbunden sind.

Familie
Familie, die auf Dauer gestellte Verbindung von Herkunft, Zeugung, Fürsorge und Weitergabe, bildet die elementare Ordnung, in der der Mensch nicht als vereinzeltes Individuum, sondern als Glied einer Generationenfolge erscheint. Noch vor Staat, Markt und organisierter Öffentlichkeit begründet sie jene erste Verbindlichkeit, in der Abstammung zu Verantwortung, Nähe zu Pflicht und Zeit zu Überlieferung wird.
Der Begriff bezeichnet im engeren Sinne die durch Ehe, Abstammung, Verwandtschaft oder Adoption verbundene Personengemeinschaft, insbesondere Eltern und Kinder. In einem weiter gefassten kulturgeschichtlichen Sinne gehören auch Großeltern, Geschwister und die übrige Verwandtschaft zur Familie. Ihr kennzeichnendes Merkmal liegt dabei weniger im bloßen Zusammenleben als in einer Beziehung, die grundsätzlich über den Augenblick hinausweist. Familie ist keine zufällige Personengruppe, sondern eine Generationenordnung. Damit berührt der Begriff unmittelbar die Bedeutungsfelder von Abstammung, Verwandtschaft und Generation.
Wortherkunft und Begriffsgeschichte
Das deutsche Wort geht auf das lateinische familia zurück. Der antike Begriff bezeichnete zunächst die Hausgemeinschaft unter einer gemeinsamen Hausgewalt und umfasste neben Verwandten auch weitere Angehörige des Hauses. Der neuzeitliche Familienbegriff verengte sich zunehmend auf die verwandtschaftliche Gemeinschaft.
Mit der Herausbildung der bürgerlichen Gesellschaft wurde die Familie zugleich stärker vom Wirtschaftsleben, vom Staat und von der öffentlichen Sphäre unterschieden. Sie erschien nun als eigener Lebensbereich mit besonderen Aufgaben: Kindererziehung, Versorgung, Vermögensweitergabe, Pflege, sittliche Bildung und emotionale Bindung. In diesem Zusammenhang stehen auch die Begriffe Haus, Haushalt und häusliche Ordnung, die historisch weit mehr bezeichneten als den bloßen Wohnort.
Familie als anthropologische Grundordnung
Anthropologisch besitzt die Familie eine Besonderheit, die sie von freiwillig gegründeten Vereinigungen unterscheidet. Der Mensch tritt in die Familie ein, bevor er wählen kann. Herkunft wird nicht beschlossen. Elternschaft entsteht aus einer Verantwortung, die der Zustimmung des Kindes vorausgeht. Geschwisterschaft wird nicht vertraglich vereinbart. Daraus erwächst eine Form menschlicher Bindung, die älter ist als die moderne Vorstellung vollständig disponibler Beziehungen.
In konservativer Gesellschaftsauffassung wird die Familie deshalb als vorpolitische Institution verstanden. Sie verdankt ihre Existenz nicht erst staatlicher Anerkennung. Der Staat kann Familienrecht setzen, Unterhaltspflichten bestimmen, Eheformen regeln und Schutzrechte gewährleisten. Er erzeugt jedoch nicht jene anthropologische Grundtatsache, dass jede Gesellschaft auf Geburt, Aufzucht und Weitergabe zwischen den Generationen angewiesen bleibt.
Damit führt der Familienbegriff unmittelbar in die naturrechtliche Frage, welche Ordnungen dem positiven Recht vorausliegen und welche erst durch Gesetzgebung geschaffen werden.
Pflicht, Herkunft und Generationenfolge
Diese Sicht unterscheidet zwischen Gesellschaftsvertrag und Generationenfolge. Ein Vertrag bindet Personen aufgrund einer Willenserklärung. Familie bindet Menschen vielfach aufgrund einer Wirklichkeit, die ihrem Willen vorausliegt.
Aus dieser Unverfügbarkeit erklärt sich ihre geschichtliche Nähe zu Begriffen wie Pflicht, Treue, Erbe, Name und Verantwortung. Gerade der Begriff des Erbes zeigt, dass Familie nicht allein Gegenwartsgemeinschaft ist, sondern auch Übertragungsgemeinschaft.
Ehe und Elternschaft
Die klassische europäische Familienordnung verbindet Familie eng mit der Ehe von Mann und Frau, weil in dieser Verbindung die biologische Entstehung der nächsten Generation institutionell mit dauerhafter Elternverantwortung verbunden werden sollte.
Ehe erfüllte damit über die persönliche Partnerschaft hinaus eine gesellschaftliche Ordnungsfunktion. Sie regelte Abstammung, Unterhalt, Erbrecht, Vermögen und die Zuordnung elterlicher Verantwortung. Wer die Familie historisch verstehen will, muss daher zugleich auf Ehe, Elternschaft, Adoption und Haushaltsordnung blicken, weil sich in diesen Begriffen unterschiedliche Seiten derselben sozialen Grundstruktur zeigen.
Historisch existierten daneben stets verwitwete Eltern, Stieffamilien, Adoptivfamilien, kinderlose Ehen, Großfamilien und andere Haushaltsformen. Die Existenz solcher Formen hebt den begrifflichen Mittelpunkt nicht notwendig auf. Lexikalisch ist zwischen Grundform, Rechtsform und Lebenswirklichkeit zu unterscheiden. Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, weil moderne Debatten häufig rechtliche Anerkennung, soziale Praxis und begriffliche Bestimmung miteinander vermengen.
Familie als Vermittlungsinstanz
Die Familie erfüllt Funktionen, die moderne Gesellschaften teilweise auf Institutionen übertragen haben, ohne sie vollständig ersetzen zu können. Sie vermittelt Sprache, Umgangsformen, Gewohnheiten, Vertrauen, Eigentumsverständnis und soziale Erwartungen.
In ihr erfährt das Kind erstmals Autorität und Schutz, Grenze und Zuwendung, Zugehörigkeit und Unterschied. Familie ist deshalb nicht allein Privatsphäre, sondern eine der wichtigsten Vermittlungsinstanzen zwischen Person und Gesellschaft. In diesem Sinne steht sie in engem Zusammenhang mit Gemeinschaft, Bürgergesellschaft und Subsidiarität.
Der konservative Gedanke misst dieser Vermittlungsleistung besonderes Gewicht bei. Eine Gesellschaft besteht demnach nicht lediglich aus Individuen und Staat. Zwischen beiden liegen eigenständige Ordnungen: Familie, Nachbarschaft, Gemeinde, Verein, Kirche, Beruf, Eigentum und örtliche Gemeinschaft.
Je stärker diese Zwischenordnungen ausgebildet sind, desto weniger muss gesellschaftliche Stabilität ausschließlich durch Verwaltung hergestellt werden. Der Begriff der Subsidiarität bezeichnet genau dieses Verhältnis: Was kleinere Gemeinschaften aus eigener Kraft leisten können, soll nicht notwendig von einer übergeordneten Instanz übernommen werden.
Familie als Gedächtnisgemeinschaft
Von zentraler Bedeutung ist die Familie ferner als Gedächtnisgemeinschaft. In ihr werden Namen, Geschichten, Gegenstände, Vermögen, Erfahrungen und moralische Maßstäbe weitergegeben. Das Individuum gewinnt dadurch eine zeitliche Tiefendimension. Es besitzt nicht nur Gegenwart, sondern Herkunft und Nachkommenschaft.
Damit verbindet sich Familie unmittelbar mit Tradition, Erinnerung und historischem Bewusstsein. In diesem Sinne ist Familie eine Institution gegen die Verkürzung des Menschen auf den Augenblick. Sie verbindet Tote, Lebende und noch nicht Geborene innerhalb einer Vorstellung fortgesetzter Verantwortung.
Edmund Burke beschrieb Gesellschaft in verwandtem Zusammenhang als Partnerschaft zwischen den Lebenden, den Toten und den noch Ungeborenen. Der Familienverband bildet die elementarste Erscheinungsform eines solchen Generationenvertrages. Der Begriff Generationenvertrag bezeichnet daher nicht nur eine sozialpolitische Finanzierungsform, sondern in einem weiteren Sinn die wechselseitige Verpflichtung aufeinanderfolgender Generationen.
Familie als Wirtschafts- und Versorgungsgemeinschaft
Ökonomisch war Familie über Jahrtausende zugleich Produktions-, Besitz- und Versorgungsgemeinschaft. Erst Industrialisierung und Wohlfahrtsstaat trennten große Teile dieser Funktionen vom Haushalt.
Bildung wurde institutionalisiert, Altersversorgung sozialisiert, Pflege professionalisiert und Produktion aus dem Haus verlagert. Gleichwohl bleibt ein erheblicher Teil gesellschaftlich notwendiger Arbeit familiär organisiert: Kindererziehung, Pflege, Vermögensbildung, gegenseitige Unterstützung und generationenübergreifende Transfers.
Die Geschichte der Familie ist deshalb auch eine Geschichte des Eigentums, der Haushaltswirtschaft und der sozialen Sicherung.
Familie und Sozialstaat
Die politische Bedeutung der Familie liegt auch in ihrer Entlastungsfunktion. Leistungen, die innerhalb stabiler Familien erbracht werden, müssen nicht vollständig durch Markt oder Staat organisiert werden.
Wo familiale Bindungen erodieren, entstehen deshalb nicht notwendig weniger Abhängigkeiten. Häufig verlagern sie sich lediglich auf andere Institutionen. Damit steht die Familie in einem unmittelbaren Verhältnis zum Sozialstaat, zur Eigentumsordnung und zur Frage, welche Verantwortung beim Einzelnen, bei der Familie oder bei öffentlichen Institutionen liegen soll.
Familie und Individualismus
Dem klassischen Familienbegriff steht eine zunehmend individualistische Gesellschaftsauffassung gegenüber, in der persönliche Selbstbestimmung und frei gewählte Lebensformen stärker betont werden. Das Recht zahlreicher Staaten hat deshalb seinen Familienbegriff erweitert.
Diese Rechtsentwicklung ist vom anthropologischen oder kulturgeschichtlichen Familienbegriff zu unterscheiden. Rechtliche Gleichstellung, soziale Anerkennung und begriffliche Definition sind unterschiedliche Ebenen und müssen nicht notwendig deckungsgleich sein.
Gerade hierin liegt eine der wesentlichen Gegenwartsdebatten: ob Familie primär von Abstammung und Generation, von rechtlicher Zuordnung, von dauerhafter Fürsorge oder von subjektiv empfundener Zugehörigkeit her bestimmt werden soll.
Die Antwort berührt Grundfragen des Individualismus, des Naturrechts, des Familienrechts und des modernen Identitätsbegriffs. Sie entscheidet darüber, ob Familie vor allem als vorgefundene Ordnung oder überwiegend als gestaltbare Sozialform verstanden wird.
Begriffskern
In ihrer klassischen Bedeutung bezeichnet Familie jene Institution, in der biologische Herkunft, persönliche Bindung, soziale Verantwortung und historische Dauer zusammentreten. Ihr gesellschaftlicher Rang beruht gerade darauf, dass sie den Menschen nicht ausschließlich als autonomen Einzelnen betrachtet.
Familie verweist damit auf eine grundlegende Tatsache menschlicher Existenz: Leben beginnt nicht mit Selbstbestimmung, sondern mit Herkunft. Freiheit entsteht innerhalb bereits bestehender Bindungen und bleibt mit Verpflichtung, Verantwortung und Weitergabe verbunden.
