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BILDUNGSURLAUB in Malta – Sliema
In den meisten Bundesländern Deutschlands haben Arbeitnehmer das Recht auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr, um sich fortzubilden. In einigen Bundesländern können auch zehn Arbeitstage am Stück innerhalb von zwei Jahren beantragt werden. Das Gehalt wird vom Arbeitgeber weiter bezahlt, die regulären Urlaubstage an sich bleiben von der Regelung unberührt. Die Genehmigung des Bildungsurlaubs hängt vom Arbeitgeber ab. Gern stellen wir einen unverbindlichen Antrag auf Verlängerung bzw. Anerkennung des Bildungsurlaubkurses sollte Ihr gewünschtes Bundesland nicht aufgelistet sein. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor geplantem Kursbeginn. Einige Ministerien behalten sich eine Bearbeitungszeit von ca. 10-12 Wochen vor.
Bildungsurlaub anerkannt in:
Berlin (bis 27.02.2025)
Brandenburg (bis 27.02.2025)
Bremen (bis 11.12.2024)
Hamburg (bis 14.01.2024)
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern (bis 10.05.2023)
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz (bis 13.02.2024)
Saarland
Sachsen-Anhalt (bis 09.08.2023)
Schleswig-Holstein (bis 31.01.2025)
Thüringen
Berlin (bis 27.02.2025)
Brandenburg (bis 27.02.2025)
Bremen (bis 11.12.2024)
Hamburg (bis 14.01.2024)
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern (bis 10.05.2023)
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz (bis 13.02.2024)
Saarland
Sachsen-Anhalt (bis 09.08.2023)
Schleswig-Holstein (bis 31.01.2025)
Thüringen