LISA! Sprachreisen
BILDUNGSURLAUB in Edinburgh
In den meisten Bundesländern Deutschlands haben Arbeitnehmer das Recht auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr, um sich fortzubilden. In einigen Bundesländern können auch zehn Arbeitstage am Stück innerhalb von zwei Jahren beantragt werden. Das Gehalt wird vom Arbeitgeber weiter bezahlt, die regulären Urlaubstage an sich bleiben von der Regelung unberührt. Die Genehmigung des Bildungsurlaubs hängt vom Arbeitgeber ab. Gern stellen wir einen unverbindlichen Antrag auf Verlängerung bzw. Anerkennung des Bildungsurlaubskurses sollte Ihr gewünschtes Bundesland nicht aufgelistet sein. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor geplantem Kursbeginn. Einige Ministerien behalten sich eine Bearbeitungszeit von ca. 10-12 Wochen vor.
Bildungsurlaub anerkannt in:
- Baden-Württemberg
- Berlin (vom 01.01.2018 bis 06.05.2026)
- Brandenburg (vom 09.06.2025 bis 08.06.2027)
- Hamburg (vom 02.11.2023 bis 01.11.2026)
- Hessen (vom 12.02.2024 bis 11.02.2026)
- Niedersachsen (vom 15.09.2025 bis 31.12.2028)
- Rheinland-Pfalz (vom 21.05.2024 bis 07.07.2026)
- Saarland
- Schleswig-Holstein (vom 01.01.2022 bis 28.02.2026)
