LISA! Sprachreisen
LISA! Sprachreisen - Bildungsurlaub-Checkliste
Der 2-Minuten-Check: Haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub?


Meine Bildungsurlaub-Checkliste zeigt Ihnen in 2 Minuten, ob Sie Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Ich buche Ihnen gerne die passende Sprachreise. Auch prüfe ich gerne für Sie, ob ein Anspruch auf Bildugsurlaub bei Ihnen besteht.
Bitte rufen Sie mich man: 0341 - 7026868
Ihre Elke Greim
Gründerin von LISA! Sprachreisen
Schritt 1: Der Arbeitsort
Ihr Arbeitsplatz liegt in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen? Dann besteht ein klarer Rechtsanspruch. Maßgeblich ist der Sitz des Arbeitsplatzes, nicht der Wohnort. Bayern und Sachsen verfügen über kein Bildungsurlaubsgesetz.
JA? ✔
Schritt 2: Die Wartezeit
Sie sind seit mindestens sechs Monaten im Betrieb? Erst danach entsteht der Anspruch auf Bildungsurlaub.
JA? ✔
Schritt 3: Der Status
Sie sind Arbeitnehmer, Auszubildender oder gelten als arbeitnehmerähnliche Person? Dann sind Sie anspruchsberechtigt. Für Beamte bestehen häufig eigene Regelungen, die Bildungsmaßnahmen jedoch oft ermöglichen.
JA? ✔
Schritt 4: Der passende Sprachkurs
Der gewählte Sprachkurs muss anerkannt sein und in der Regel mindestens 30 Lektionen pro Woche umfassen. Alle Bildungsurlaubsprogramme von LISA! Sprachkurse erfüllen diese Voraussetzungen vollständig.
JA? ✔
Schritt 5: Die Frist
Der Antrag muss rechtzeitig beim Arbeitgeber eingehen. In den meisten Bundesländern beträgt die Frist sechs Wochen vor Kursbeginn.
JA? ✔
Ergebnis: Fünfmal JA?
Dann steht Ihrem Bildungsurlaub nichts im Weg. Der Arbeitgeber stellt Sie frei und zahlt das Gehalt weiter. Sie übernehmen lediglich Kurs- und Reisekosten – diese sind häufig steuerlich absetzbar.
Ihr nächster Schritt
Buchen Sie Ihren Bildungsurlaub bei LISA! Sprachreisen. Das vollständige Anerkennungspaket für den Arbeitgeber wird automatisch bereitgestellt.
FAQ zum Bildungsurlaub-Check
Was passiert, wenn der Arbeitgeber ablehnt?
Die gute Nachricht bei Ablehnung: Unsere Sprachreisen für Erwachsene können Sie natürlich auch ohne Bildungsurlaub buchen. Das lohnt sich! Eine Ablehnung ist nur bei zwingenden betrieblichen Gründen zulässig, etwa bei Personalmangel durch Urlaub oder Krankheit. Der Anspruch verfällt nicht, sondern wird auf den nächsten Zeitraum übertragen.
Wie oft darf Bildungsurlaub genommen werden?
In der Regel besteht ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Der Anspruch kann geblockt werden, sodass zehn Tage alle zwei Jahre möglich sind – ideal für eine komplette zweiwöchige Bildungsurlaub-Sprachreise Englisch, Französisch, Spanisch oder Bildungsurlaub-Sprachkurs Italienisch. Tipp: Auch auf unseren Sprachreisen in Thailand bieten wir unseren Intensivsprachkurs als Bildungsurlaub an. Hier lohnt sich im kalten deutschen Januar oder Februar eine Reise ins Paradies!
Ist der Arbeitgeber berechtigt zu erfahren, wie ich meine Freizeit gestalte?
Nein. Entscheidend ist die Teilnahme am Unterricht und die Vorlage der Bescheinigung. Die Freizeitgestaltung bleibt privat.
