LISA! Sprachreisen
BILDUNGSURLAUB in Malaga
In den meisten Bundesländern Deutschlands haben Arbeitnehmer das Recht auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr, um sich fortzubilden. In einigen Bundesländern können auch zehn Arbeitstage am Stück innerhalb von zwei Jahren beantragt werden. Das Gehalt wird vom Arbeitgeber weiter bezahlt, die regulären Urlaubstage an sich bleiben von der Regelung unberührt. Die Genehmigung des Bildungsurlaubs hängt vom Arbeitgeber ab. Gern stellen wir einen unverbindlichen Antrag auf Verlängerung bzw. Anerkennung des Bildungsurlaubskurses sollte Ihr gewünschtes Bundesland nicht aufgelistet sein. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor geplantem Kursbeginn. Einige Ministerien behalten sich eine Bearbeitungszeit von ca. 10-12 Wochen vor.
Bildungsurlaub anerkannt in:
- Baden-Württemberg
- Berlin (vom 21.07.2025 bis 20.07.2028)
- Brandenburg (vom 19.08.2024 bis 18.08.2026)
- Bremen (vom 04.08.2025 bis 03.08.2027)
- Hamburg (vom 15.02.2024 bis 14.02.2027)
- Hessen (vom 05.01.2026 bis 04.01.2028)
- Niedersachsen (vom 05.01.2026 bis 31.12.2028)
- Rheinland-Pfalz (vom 24.02.2025 bis 23.02.2027)
- Saarland
- Sachsen-Anhalt (vom 27.05.2024 bis 27.05.2026)
- Schleswig-Holstein (vom 02.02.2026 bis 31.01.2028)
- Thüringen
