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LISA! Lexikon - Rechtsstaat

 
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LISA! Lexikon - Rechtsstaat

Definition Rechtsstaat:

Definition: Bezeichnung eines Staates, in dem Handeln der Regierung und Verwaltung durch das Recht z.B. dem Grundgesetz (in anderen rechtsstaatlichen Ländern durch die Verfassung) kontrolliert und beschränkt werden und die Grundrechte, Menschenrechte und Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat geschützt sind. In einem Rechtsstaat werden Gesetze für alle Bürger gleich angewendet. Durch den Rechtsstaat soll staatliche Willkür vorgebeugt werden.

Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland 

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat und weißt die Merkmale eines Rechtsstaates wie Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit, Rechtskontrolle, Gewaltenteilung und Freiheitssicherung auf.

Merke: Das Gegenteil eines Rechtsstaates ist der Unrechtsstaat. Beispiele dafür sind die Gewaltherrschaft der beiden deutschen Diktaturen der DDR und des NS-Staates unter Adolf Hitler.

Merkmale eines Rechtsstaates

Der Begriff "Rechtsstaat" bezieht sich auf ein politisches System, in dem das Recht und die Verfassung über allen Regierungsaktivitäten und Entscheidungen stehen. In einem Rechtsstaat haben die Bürger das Recht auf rechtlichen Schutz und Gerechtigkeit, unabhängig von sozialer Stellung, Wohlstand oder politischer Überzeugung.

Zu den wichtigsten Merkmalen eines Rechtsstaats gehören:

Gewaltenteilung:

Unabhängigkeit der Justiz:
Die Justiz ist unabhängig von politischen Einflüssen und Regierungsentscheidungen und trifft ihre Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage des Gesetzes.

Rechtlicher Schutz:
Jeder Bürger hat das Recht auf rechtlichen Schutz, unabhängig von sozialer Stellung oder politischer Überzeugung.

Gerechtigkeit:
Gesetze werden fair und gleich für alle Bürger angewendet, und es gibt keine Sonderbehandlung für bestimmte Gruppen.

Rechtsstaatlichkeit:
Die Regierung und ihre Akteure sind an das Gesetz und die Verfassung (in Deutschland an das Grundgesetz) gebunden und müssen ihre Handlungen rechtmäßig begründen können.

Menschenrechte:
Ein Rechtsstaat schützt die grundlegenden Menschenrechte, wie das Recht auf Freiheit, Meinungsfreiheit und Eigentum.

Ein Rechtsstaat ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Demokratie, da er den Bürgern eine rechtliche Grundlage für ihre Freiheiten und Rechte bietet und gleichzeitig die Regierung daran hindert, diese Freiheiten und Rechte zu beschränken.

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