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LISA! Lexikon - Bundestagswahl 2025
Alle wichtigen Informationen zur Bundestagswahl 2025 & passende Wahl der Sprachreise
Bei der Bundestagswahl am 23. Feburar 2025 wählt jeder Bürger ab 18 Jahren zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat im Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme entscheidet man über die Sitzverteilung der Parteien im Bundestag. Neu ist, dass Direktmandate nur dann vergeben werden, wenn die Partei genügend Zweitstimmen hat, um diese Sitze zu decken (Zweitstimmendeckung), und die Gesamtzahl der Abgeordneten auf 630 Sitze begrenzt ist.
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Bundestagswahl 2025
Die Bundestagswahl 2025 findet am 23. Februar 2025 in Wahllokalen in ganz Deutschland statt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren. Gewählt wird mit zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählen die Wähler eine Person aus ihrem Wahlkreis direkt in den Bundestag, mit der Zweitstimme entscheiden sie, wie viele Sitze die Parteien insgesamt erhalten. Neu ist, dass ein Direktkandidat nur dann in den Bundestag einzieht, wenn die Partei genügend Zweitstimmen hat, um diesen Sitz abzusichern (Zweitstimmendeckung). Ziel dieser Reform ist es, die Sitzverteilung stärker an die Zweitstimmen anzupassen und das Parlament mit einer festen Obergrenze von 630 Abgeordneten zu begrenzen.
Wahlsystem und Neuerungen
Personalisiertes Verhältniswahlrecht:
Beim personalisierten Verhältniswahlrecht wählt man mit der Erststimme eine Person aus dem eigenen Wahlkreis, die in den Bundestag soll. Mit der Zweitstimme entscheidet man, wie viele Sitze die Parteien insgesamt bekommen, damit es fair verteilt wird.
- Erststimme: Wählt den Direktkandidaten im Wahlkreis (Mehrheitswahl).
- Zweitstimme: Bestimmt die Sitzverteilung der Parteien im Bundestag (Verhältniswahl).
Das personalisierte Verhältniswahlrecht verbindet Mehrheits- und Verhältniswahl: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat im Wahlkreis gewählt, während die Zweitstimme die Gesamtstärke der Parteien im Bundestag bestimmt. Dadurch vereint es regionale Vertretung und eine proportional gerechte Sitzverteilung.
Ein Beispiel: Ein Wähler gibt seine Erststimme für Herrn Schmidt von der Partei CDU ab, der in seinem Wahlkreis kandidiert. Mit der Zweitstimme wählt er die Partei SPD, die dadurch mehr Sitze im Bundestag erhält, auch wenn Herr Schmidt seinen Wahlkreis gewinnt.
Zweitstimmendeckung
Ab 2025 gilt eine wichtige Neuerung:
- Ein Kandidat zieht nur in den Bundestag ein, wenn seine Partei genug Zweitstimmen erhalten hat, um seinen Wahlkreissitz abzusichern.
- Wahlkreissieger, deren Partei nicht genügend Zweitstimmen hat, erhalten keinen Sitz, selbst wenn sie ihren Wahlkreis gewonnen haben.
- Ziel dieser Regel ist es, die Sitzverteilung im Bundestag stärker an die Zweitstimmen und damit an den Wählerwillen anzupassen.
Oder einfacher gesagt:
Gewinnen allein reicht nicht – ohne genug Zweitstimmen bleibt der Platz im Bundestag leer.
Praktische Auswirkung der Zweitstimmendeckung:
Die praktische Auswirkung der Zweitstimmendeckung ab 2025 ist, dass kleine Parteien mit wenigen Zweitstimmen keine „Überrepräsentation“ durch viele Direktmandate erhalten. Wahlkreissieger ziehen nur dann in den Bundestag ein, wenn die Partei genügend Zweitstimmen hat, um diese Sitze zu rechtfertigen. Dadurch wird das Verhältnis der Zweitstimmen genauer in die Sitzverteilung im Bundestag übertragen. Dies verhindert, dass Parteien mit wenigen Zweitstimmen unverhältnismäßig viele Abgeordnete entsenden.
Sitzverteilung:
Die Sitze im Bundestag werden mithilfe des Sainte-Laguë/Schepers-Verfahrens verteilt, einem mathematischen Verfahren, das die Zweitstimmen in Mandate umrechnet. Ziel ist eine möglichst proportionale Verteilung der Sitze entsprechend den Zweitstimmenanteilen der Parteien. Dabei werden die Stimmenzahlen jeder Partei durch eine Reihe von Teilern (1, 3, 5, 7, ...) geteilt, und die Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten Ergebnisse vergeben.
Begrenzung der Abgeordnetenzahl
Die Sitze im Bundestag werden so verteilt, dass jede Partei so viele Plätze bekommt, wie es ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht, und es dürfen insgesamt nur 630 Abgeordnete dabei sein.
Um ein weiteres Anwachsen des Bundestags zu verhindern, ist die Zahl der Abgeordneten ab 2025 auf 630 Sitze begrenzt. Diese feste Größe schließt zusätzliche Überhang- und Ausgleichsmandate aus, die in der Vergangenheit oft zu einem stark vergrößerten Parlament geführt haben. Direktmandate (über Erststimmen gewonnene Wahlkreise) werden dabei nur dann vergeben, wenn die Partei genug Zweitstimmenanteile hat, um diese Mandate zu decken (Zweitstimmendeckung).
Durch diese Reform wird die Sitzverteilung proportionaler und der Bundestag bleibt in seiner Größe begrenzt.
Fünf-Prozent-Hürde
Parteien müssen bundesweit mindestens 5 % der Zweitstimmen erreichen, um in den Bundestag einzuziehen. Die Grundmandatsklausel ermöglicht jedoch Ausnahmen: Eine Partei, die mindestens drei Direktmandate gewinnt, wird auch dann im Bundestag vertreten, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht überschreitet. Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt, die basierend auf Bevölkerungszahl und geografischen Gegebenheiten festgelegt sind. Aus jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter per Mehrheitswahl direkt in den Bundestag entsandt.
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| Abgeordnete | Gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Volkes in einem Parlament. |
| Absolute Mehrheit | Mehr als die Hälfte aller Stimmen, die für eine Entscheidung erforderlich sind. |
| Aktives Wahlrecht | Das Recht, bei einer Wahl seine Stimme abzugeben. |
| Auslandsdeutsche | Deutsche Staatsangehörige, die außerhalb Deutschlands leben und unter bestimmten Bedingungen wählen dürfen. |
| Briefwahl | Die Möglichkeit, seine Stimme per Post abzugeben, ohne ins Wahllokal zu gehen. |
| Bundeswahlgesetz | Gesetz, das die Durchführung von Wahlen auf Bundesebene regelt. |
| Bundeswahlleitung | Die Stelle, die für die ordnungsgemäße Durchführung von Bundestagswahlen verantwortlich ist. |
| Chancengleichheit | Gleiche Möglichkeiten für alle Parteien und Kandidaten im Wahlkampf. |
| Direktmandat | Ein Sitz im Parlament, der durch die Mehrheit der Erststimmen in einem Wahlkreis gewonnen wird. |
| Enthaltung | Verzicht auf die Abgabe einer Ja- oder Nein-Stimme bei einer Wahl. |
| Erststimme | Stimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten im Wahlkreis bei einer Bundestagswahl. |
| Fraktion | Zusammenschluss von Abgeordneten derselben Partei im Parlament. |
| Freies Mandat | Grundsatz, dass Abgeordnete nicht an Weisungen gebunden sind und nur ihrem Gewissen folgen. |
| Fünf-Prozent-Hürde | Regel, dass Parteien mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten müssen, um ins Parlament einzuziehen. |
| Geheime Wahl | Wahlverfahren, bei dem die Stimmabgabe anonym erfolgt. |
| Grundgesetz | Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. |
| Grundmandatsklausel | Regelung, nach der Parteien mit mindestens drei Direktmandaten auch ohne fünf Prozent der Stimmen ins Parlament einziehen können. |
| Hilfsperson | Person, die Wahlvorstände bei der Durchführung von Wahlen unterstützt. |
| Inkompatibilität | Unvereinbarkeit bestimmter Ämter mit dem Mandat eines Abgeordneten. |
| Kanzlerwahl | Die Wahl des Bundeskanzlers durch den Deutschen Bundestag. |
| Koalition | Zusammenschluss mehrerer Parteien, um eine Regierungsmehrheit zu bilden. |
| Konstituierende Sitzung | Die erste Sitzung eines neu gewählten Parlaments. |
| Kreiswahlleitung | Die zuständige Behörde für die Durchführung der Wahl in einem Wahlkreis. |
| Landesliste | Liste der Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei für die Zweitstimmen in einem Bundesland. |
| Landeswahlleitung | Die zuständige Stelle für die Organisation der Wahl in einem Bundesland. |
| Mandat | Der Auftrag, den Wählerinnen und Wähler an eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten erteilen. |
| Minderheitsregierung | Eine Regierung, die keine Mehrheit im Parlament hat. |
| Nachrücker/Nachrückerin | Person, die für eine ausgeschiedene Abgeordnete oder einen Abgeordneten ins Parlament einzieht. |
| Opposition | Parteien im Parlament, die nicht an der Regierung beteiligt sind. |
| Parlamentarische Demokratie | Eine Regierungsform, bei der das Parlament die Regierung wählt und kontrolliert. |
| Parteien | Politische Organisationen, die an Wahlen teilnehmen, um politische Macht auszuüben. |
| Parteienfinanzierung | Regelung zur Finanzierung politischer Parteien durch staatliche Mittel und Spenden. |
| Parteilose Kandidatur | Möglichkeit, ohne Zugehörigkeit zu einer Partei für ein Amt zu kandidieren. |
| Passives Wahlrecht | Das Recht, bei einer Wahl als Kandidatin oder Kandidat gewählt zu werden. |
| Personalisierte Verhältniswahl | Wahlsystem, das Direktmandate und Listenplätze kombiniert. |
| Reihenfolge der Wahlvorschläge | Die auf dem Stimmzettel festgelegte Abfolge der Parteien und Kandidierenden. |
| Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren | Mathematische Methode zur Sitzverteilung in Parlamenten. |
| Sitzverteilung | Aufteilung der Parlamentssitze entsprechend dem Wahlergebnis. |
| Stimmzettel | Papier, auf dem die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben. |
| TV-Duell | Fernsehdiskussion zwischen Spitzenkandidaten im Wahlkampf. |
| Ungültige Stimmen | Stimmen, die nicht gezählt werden können, weil sie falsch oder unvollständig abgegeben wurden. |
| Vertrauensfrage | Instrument, mit dem die Regierung die Unterstützung des Parlaments überprüft. |
| Vorgezogene Neuwahlen | Wahlen, die vor dem regulären Termin stattfinden. |
| Wahlkabine | Abgeschirmter Bereich, in dem die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können. |
| Wahlkreis | Geografisches Gebiet, in dem eine Wahl stattfindet. |
| Wahlorgane | Institutionen, die für die Organisation und Durchführung von Wahlen zuständig sind. |
| Wahlprüfungsverfahren | Prozess, um die Gültigkeit einer Wahl zu überprüfen. |
| Wahlrecht | Das Recht, an einer Wahl teilzunehmen, sei es aktiv oder passiv. |
| Wahltermin | Der festgelegte Tag, an dem eine Wahl stattfindet. |
| Zweitstimme | Stimme, die über die Zusammensetzung des Parlaments nach Parteien entscheidet. |
| Zweitstimmendeckung | Regelung, die verhindert, dass eine Partei mehr Sitze erhält, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen. |
Grundmandatsklausel
Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnt, zieht sie trotzdem in den Bundestag ein, auch wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreicht hat.
- Diese Regel heißt Grundmandatsklausel (§ 6 Abs. 3 BWahlG).
- Die Zweitstimmen dieser Partei werden dann trotzdem bundesweit für die Sitzverteilung berücksichtigt.
- Ziel ist es, regional starken Parteien eine faire Vertretung im Bundestag zu ermöglichen.
Die Grundmandatsklausel (§ 6 Abs. 3 BWahlG) besagt, dass eine Partei, die bundesweit weniger als 5 % der Zweitstimmen erzielt, dennoch an der Sitzverteilung im Bundestag teilnimmt, wenn sie mindestens drei Direktmandate durch die Erststimmen in den Wahlkreisen gewinnt. In diesem Fall werden ihre Zweitstimmen bundesweit bei der Berechnung der Sitzverteilung berücksichtigt, unabhängig davon, dass die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreicht wurde. Ziel dieser Regelung ist es, regional stark verankerten Parteien eine repräsentative Teilhabe im Parlament zu ermöglichen.
Wahlkreise und Wahlorgane
Deutschland ist in Wahlkreise aufgeteilt, um eine gerechte und regionale Vertretung im Bundestag zu gewährleisten:
- Es gibt insgesamt 299 Wahlkreise, die nach Bevölkerungszahl und geografischen Gegebenheiten festgelegt werden.
- Jeder Wahlkreis wählt einen Abgeordneten direkt in den Bundestag.
- Die Erststimme der Wähler entscheidet, wer diesen Platz erhält.
Wahlorgane
Die Organisation und Durchführung der Bundestagswahl liegt in den Händen verschiedener Wahlorgane:
- Kreiswahlleitungen: Zuständig für die Organisation der Wahl in den Wahlkreisen.
- Landeswahlleitungen: Verantwortlich für die Landeslisten und die Stimmenauszählung auf Landesebene.
- Bundeswahlleitung: Überwacht die gesamte Wahl und stellt das Endergebnis fest.
- Wahlrecht und Wahlberechtigung
Aktives Wahlrecht
Alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben, dürfen wählen.
Auslandsdeutsche: Auch Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen wählen, z. B. wenn sie nach ihrem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.
Passives Wahlrecht
Jeder Deutsche ab 18 Jahren kann kandidieren, sofern er nicht durch Gerichtsbeschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Briefwahl
Wahlberechtigte können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Der Antrag muss bis spätestens 15 Uhr am Freitag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde eingereicht werden.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis zur Schließung der Wahllokale am Wahltag (18 Uhr) bei der Gemeindebehörde vorliegen.
Wahltermin
Die Bundestagswahl 2025 findet am 23. Februar 2025 statt. Der Wahltag ist ein Sonntag, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu ermöglichen.
Koalitionsbildung und Kanzlerwahl
Koalitionsbildung:
Nach der Wahl beginnt die Phase der Koalitionsverhandlungen. Da eine Partei selten alleine die absolute Mehrheit erreicht, bilden meist zwei oder mehr Parteien eine Koalition, um eine regierungsfähige Mehrheit im Bundestag zu sichern.
Koalitionsvertrag: Am Ende der Verhandlungen steht in der Regel ein Vertrag, der die gemeinsame Regierungsarbeit festlegt.
Kanzlerwahl:
Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird vom Bundestag gewählt. Dafür ist die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen erforderlich.
Gelingt dies nicht im ersten oder zweiten Wahlgang, reicht im dritten Wahlgang eine einfache Mehrheit.
TV-Duelle und Wahlkampf
Vor der Bundestagswahl finden traditionell TV-Duelle zwischen den Spitzenkandidaten der großen Parteien statt. Für 2025 sind zwei Duelle zwischen SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz und CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz geplant:
9. Februar 2025: ARD und ZDF
16. Februar 2025: RTL
Zusätzlich gibt es Formate wie die Wahlarena und die Schlussrunde, in denen alle Spitzenkandidaten diskutieren.
Wahlprüfung und Gültigkeit
Wahlprüfungsverfahren: Über die Gültigkeit der Bundestagswahl entscheidet der Bundestag. Einsprüche können innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl eingelegt werden.
Ungültige Stimmen: Stimmen sind ungültig, wenn sie nicht auf dem amtlichen Stimmzettel abgegeben wurden oder den Willen des Wählers nicht eindeutig erkennen lassen.
Kanzlerkandidaten und Spitzenkandidaten: Warum diese Unterscheidung?
Nach dem Grundgesetz wählt der Bundestag den Bundeskanzler, nicht das Volk (Art. 38 Abs. 1 GG). Dennoch nominieren Parteien Kanzlerkandidaten, um ihrem Machtanspruch ein Gesicht zu geben. Diese Entwicklung spiegelt die Personalisierung der Politik wider, die seit den 1970er Jahren durch das Fernsehen geprägt wurde.
Größere Parteien wie Union und SPD stellen traditionell Kanzlerkandidaten, während kleinere Parteien oft Spitzenkandidaten benennen. 2025 treten erstmals fünf Kanzlerkandidaten aus im Bundestag vertretenen Parteien an, darunter erstmals auch von der AfD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht.
Die Kanzlerkandidaten 2025
Olaf Scholz (SPD)
Olaf Scholz, geboren in Osnabrück und aufgewachsen in Hamburg, ist Jurist und seit Jahrzehnten politisch für die SPD aktiv. Nach seinem erstmaligen Einzug in den Bundestag 1998 war er von 2007 bis 2009 Bundesarbeitsminister unter Angela Merkel, bevor er 2011 als Erster Bürgermeister Hamburgs tätig wurde. Ab 2017 übernahm Scholz im Zuge der Großen Koalition die Ämter des Finanzministers und Vizekanzlers.
Bereits 2020 nominierte die SPD Scholz als Kanzlerkandidaten für die Bundestagswahl 2021. Trotz anfänglicher Skepsis konnte die SPD mit 25,7 Prozent der Stimmen die Wahl gewinnen, und Scholz wurde im Dezember zum vierten Bundeskanzler der SPD.
Für die Bundestagswahl 2025 bestätigte der SPD-Parteitag Scholz Anfang 2025 erneut als Kanzlerkandidaten, nachdem Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius, der in der Bevölkerung als beliebte Alternative galt, auf eine Kandidatur verzichtet hatte.
Wahlprogramme der Parteien 2025
| Bereich | Maßnahmen |
|---|---|
| Soziale Gerechtigkeit | Faire Löhne, gleiche Chancen und Schließung von Steuerschlupflöchern. Einführung einer globalen Milliardärssteuer zur Finanzierung gemeinsamer Aufgaben. |
| Mindestlohn | Mindestlohn von 15 Euro bis 2025, auch für unter 18-Jährige. Förderung der Tarifbindung für bessere Arbeitsbedingungen. |
| Offene Gesellschaft | Bekämpfung von Diskriminierung, gleicher Zugang zu Wohnung und Arbeit. Stärkung der Demokratie und Gleichstellung queerer Menschen. |
| Gleichberechtigung | Selbstbestimmung über den eigenen Körper, gleiche Bezahlung für Frauen und Schutz vor Gewalt. Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen. |
| Sicherheit | Stärkung der Sicherheitsbehörden, Kampf gegen organisierte Kriminalität und Investitionen in moderne Ausstattung. |
| Klimaschutz | Ausbau erneuerbarer Energien, Förderung klimaneutraler Industrien und globale Klimapartnerschaften. Einführung eines Klimageldes zur Unterstützung des Übergangs. |
| Umweltschutz | Schutz und Wiederherstellung der Natur, Förderung der Kreislaufwirtschaft und Einführung eines digitalen Produktpasses. |
| Frieden in Europa | Unterstützung der Ukraine, Stärkung und Reform der EU für mehr Zusammenarbeit in Sicherheit, Wohlstand und Demokratie. |
| Aktive Außenpolitik | Ausbau globaler Partnerschaften, insbesondere im Globalen Süden, zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie der Klimakrise. |
| Sicherheitsinvestitionen | Erhöhung des Verteidigungsetats auf über zwei Prozent des BIP. Kombination mit starker Diplomatie und humanitärer Hilfe. |
Wahlprogramm der CDU
| Bereich | Maßnahmen |
|---|---|
| Arbeit und Finanzen | Einkommenssteuertarif abflachen, Grenze für Spitzensteuersatz anheben, höhere Pendlerpauschale, Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, digitale Work-and-Stay-Agentur. |
| Wirtschaft und Landwirtschaft | Steuerreform mit reduzierten Unternehmenssteuern, niedrigere Mehrwertsteuer auf Speisen, Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung. |
| Staatshaushalt | Beibehaltung der Schuldenbremse, Überprüfung aller Ausgaben und Subventionen. |
| Energie und Klima | Ausbau erneuerbarer Energien, mögliche Reaktivierung von Kernkraftwerken, Abschaffung des Heizungsgesetzes, Emissionshandel, Klimabonus. |
| Soziales und Rente | Neue Grundsicherung statt Bürgergeld, steuerfreie Einkünfte für Erwerbstätige im Rentenalter bis 2.000 Euro monatlich, Frühstart-Rente für Kinder. |
| Innere Sicherheit | Mehr Videoüberwachung, automatisierte Gesichtserkennung, Abschaffung der Cannabislegalisierung. |
| Migration | Faktischer Aufnahmestopp, Reduzierung humanitärer Aufnahmen, mehr sichere Herkunftsstaaten, Abschiebungen forcieren, Abschaffung der Einbürgerung nach drei Jahren. |
| Extremismusbekämpfung | Werbung für Terrororganisationen unter Strafe stellen, Verschärfung des Volksverhetzungs-Paragrafen. |
| Außenpolitik und Verteidigung | Unterstützung der Ukraine und Israels, Ausbau der Bundeswehr durch Wehrpflicht und Gesellschaftsjahr. |
| Gesellschaft und Bildung | Leitkultur, keine doppelte Staatsbürgerschaft, höheres Kindergeld, einfachere steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Ausbau ganztägiger Bildungsangebote. |
| Gesundheit und Verkehr | Krankenhaus- und Apothekenreform, stärkere Finanzierung des ÖPNV, kein Tempolimit, Aufhebung des Verbrenner-Verbots. |
| Digitalisierung | Einrichtung eines Digitalministeriums, digitales Bürgerkonto und zentrale Akte für Behördengänge. |



