Stand Juli 2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen/
Reisebedingungen (AGB)

Reiseveranstalter / Mittler

Reiseveranstalter ist Lisa Reisen GmbH,
Tschaikowskistraße 30, 04105 Leipzig, Deutschland

Geschäftsführer: Holger Dähne

Ein Vertragsverhältnis entsteht ausschließlich mit Lisa Reisen GmbH. Bei allen Buchungen über Internetseiten von Kooperationspartnern (alle Seiten, die nicht von Lisa Reisen GmbH betrieben werden) ist der Kooperationspartner lediglich Vermittler der notwendigen Informationen. Verantwortlich für die von Lisa Reisen GmbH veranstalteten Reisen ist ausschließlich Lisa Reisen GmbH.

Abschluss des Reisevertrages

Bitte übersenden Sie LISA! oder Ihrem Reisebüro das Anmeldeformular. Durch die schriftliche Bestätigung von LISA! kommt der Reisevertrag zustande. Die Reisebestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an Sie oder wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben, an Ihr Reisebüro. Sie sind bis zur Annahme durch LISA! an Ihre Anmeldung gebunden.

Änderungs- und Ergänzungswünsche zu den im Reiseprospekt oder im Internet beschriebenen Reisen und Reiseleistungen sowie zu den Reisebedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie  durch LISA! im Rahmen der Reisebestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind. Reisebüros sind hierzu nicht bevollmächtigt.

Aushändigung der Reiseunterlagen und Bezahlung des Reisepreises

Bei Vertragsschluss (nach Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines) ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % (bei Gruppenfahrten 30%) des Reisepreises, mindestens jedoch ein Betrag von 200 EUR, zuzüglich eventueller  Versicherungsprämien, fällig. Die Restzahlung des Reisepreises ist 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig. Ist der Reisepreis später als eine Woche vor Reiseantritt vollständig bei LISA! eingegangen, ist LISA! berechtigt, Ihnen die Reiseunterlagen per Kurierdienst auf Ihre Kosten zuzusenden.

Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei LISA!. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei einem Rücktritt hat LISA! Anspruch auf eine angemessene Entschädigung anhand nachfolgender Prozentsätze, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind:

Bei Sprachreisen:

Bis 60 Tage vor Reiseantritt 10%, mindestens 200 EUR
Bis 35 Tage vor Reiseantritt 30%, mindestens 200 EUR
Bis 21 Tage vor Reiseantritt 50%
Bis 10 Tage vor Reiseantritt 60%
Bis   4 Tage vor Reiseantritt 70%
Ab dem 3. Tage vor Reiseantritt 90%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises

Bei Gruppenfahrten:

Bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%
Bis 35 Tage vor Reiseantritt 30%
Bis   6 Tage vor Reiseantritt 50%
Ab dem 5. Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises

Eventuell ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Stornokosten für zusätzlich gebuchte Flüge werden entsprechend der Maßgaben des Leistungsträgers berechnet (bis maximal 100% des Rechnungsbetrages). Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass LISA! ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

Ersatzperson

Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter an der Reise teilnimmt (gilt nicht für Flüge). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner  Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50,00 Euro pro Person. Soweit durch den Personenwechsel noch weitere Kosten durch den Leistungsträger insbesondere bei Flugleistungen anfallen, werden diese gesondert berechnet. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass LISA! ein geringerer Schaden entstanden ist.

Umbuchung

Umbuchungen sind innerhalb eines Kursortes einmalig bis 21 Tage vor Reiseantritt entsprechend der Verfügbarkeit der Leistungen gegen ein Entgelt von 50,00 Euro möglich. Umbuchungen, die später als 21 Tage vor Reisebeginn oder mehrfach erfolgen, gelten als Rücktritt und Neubuchung, so dass die o.g. Rücktrittsregelung für die Berechnung der Umbuchungskosten Anwendung findet. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen. Wird eine bereits umgebuchte Reise später storniert, ist für die Berechnung der Rücktrittskosten der Reisepreis der ursprünglich gebuchten Reise maßgeblich, sofern dieser höher ist, als der Reisepreis nach erfolgter Umbuchung. Sie können jedoch jederzeit nachweisen, dass geringere Kosten als die vorstehenden Umbuchungs- bzw. Rücktrittspauschalen entstanden sind.

Kündigung durch die Lisa Reisen GmbH

Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung einer Reise oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat LISA! bzw. deren örtliche Vertreter das Recht, den Reisevertrag fristlos zu kündigen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen allgemeine Verhaltensregeln, Haus- und Hotelordnungen sowie Landessitten- und Gebräuche  ist eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung nicht erforderlich. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt LISA! erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen werden dem Teilnehmer rückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch bzw. ändern Sie die Leistungen vor Ort, wird sich LISA! um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen.

Gewährleistung/Abhilfe

Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktadresse, notfalls an LISA!, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte eine Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zu Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise etwaige  Ansprüche auf Minderung / Schadensersatz ausdrücklich bei LISA! geltend machen. Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages in Ihrem besonderen Interesse liegt. Ihre Ansprüche entfallen auch dann nicht, wenn Ihre Rüge unverschuldet unterbleibt.
Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schadenersatz verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und LISA! Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder LISA! die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Paß-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung pass- visa- und gesundheitsrechtlicher  Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformationen vom Veranstalter bedingt sind. Wegen der aktuellen Pass- Visa- und Gesundheitsbestimmungen wird auf die Kataloginformationen sowie die aktuellen Länderinformationen des Auswärtigen Amtes Bezug genommen. (www.auswaertiges-amt.de). Der Teilnehmer ist verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gibt das zuständige Konsulat Auskunft über die einzuhaltenden pass- und visarechtlichen Vorschriften. Beauftragt der Teilnehmer LISA!, notwendige Visa zu beschaffen, so haftet LISA! nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die diplomatische Vertretung, es sei denn, LISA! hat die Verzögerung zu vertreten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit der Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. LISA! wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, den Reisenden von etwaigen Änderungen zu unterrichten. Bitte informieren Sie sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig und holen ggf. ärztlichen Rat ein. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

Haftungsbeschränkung

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der Veranstalter allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Für Ansprüche aus deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet LISA! bei Sachschäden bis 4100 EUR. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Werden einzelne Leistungen lediglich vermittelt, haftet LISA! nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

Preiserhöhung

LISA! behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für LISA! nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises setzt LISA! unverzüglich, jedoch spätestens 28 Tage vor Reiseantritt den Reisenden hiervon in Kenntnis. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn LISA! in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.

Abtretungsverbot

Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.

Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Für Ansprüche des Reisenden gegen LISA! wird der Gerichtsstand Leipzig vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

Reiseveranstalter

Lisa Reisen GmbH (vorstehend LISA!), Tschaikowskistraße 30, 04105 Leipzig
Geschäftsführer: Holger Dähne

powered by LISA! Reisen
 


Google
 
Der Partnershop mit Amazon

unterstützt die Arbeit der ZUM


ZUM Backlink - Rechtlicher Hinweis - Serverstatistik - Serverpopularität - Mitgliedschaft - Partner - Download ZUM-Flyer
© 1997 - 2010 ZUM Internet e.V. Am 11.9.2009 feierten wir unser 12jähriges Vereinsjubiläum!